Entlastung für Unternehmen: Lieferkettengesetz ausgesetzt

Veröffentlicht: 29.09.2025
imgAktualisierung: 29.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.09.2025
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Auf einem Notizblock wird das Wort Lieferkettengesetz wegradiert
Erstellt mit ChatGPT
Berichtspflicht gestrichen, Bußgelder herabgesetzt: Das Lieferkettengesetz ist nun praktisch pausiert.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeordnet, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG, umgangssprachlich auch Lierferkettengesetz genannt) künftig „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ angewendet werden soll. Faktisch heißt das: Das Gesetz ist so gut wie vom Tisch.

Vollzug auf Sparflamme: Berichtspflichten und Bußgelder fallen weg

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von Anfang September, nach dem unter anderem die Berichtspflichten komplett gestrichen werden sollen. Von den bislang dreizehn Bußgeldtatbeständen entfallen neun ersatzlos. Strafen gibt es nach den jüngsten Anweisungen des Wirtschaftsministeriums künftig ebenfalls nur noch bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Das BAFA geht bei Prüfungen ab sofort äußerst zurückhaltend vor und muss Verstöße besonders genau begründen. Laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Basis der wegfallenden Tatbestände werden eingestellt, neue Verfahren gar nicht mehr eröffnet, heißt es in der Pressemitteilung. Auch die Prüfung von Unternehmensberichten ist gestoppt.

Parallel soll die Behörde ihre Kommunikationsarbeit ausbauen – nicht mehr in erster Linie als Aufseher, sondern als Ratgeber für Unternehmen. Vorgesehen sind Umsetzungshilfen, Leitfäden und die Förderung von Kooperationen in der Wirtschaft. Damit wird die Rolle des BAFA stärker in Richtung Servicebehörde verschoben.

Veröffentlicht: 29.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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KL
29.09.2025

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Ausgesetzt heißt nicht abgesetzt.