Vollzug auf Sparflamme: Berichtspflichten und Bußgelder fallen weg
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von Anfang September, nach dem unter anderem die Berichtspflichten komplett gestrichen werden sollen. Von den bislang dreizehn Bußgeldtatbeständen entfallen neun ersatzlos. Strafen gibt es nach den jüngsten Anweisungen des Wirtschaftsministeriums künftig ebenfalls nur noch bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Das BAFA geht bei Prüfungen ab sofort äußerst zurückhaltend vor und muss Verstöße besonders genau begründen. Laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Basis der wegfallenden Tatbestände werden eingestellt, neue Verfahren gar nicht mehr eröffnet, heißt es in der Pressemitteilung. Auch die Prüfung von Unternehmensberichten ist gestoppt.
Parallel soll die Behörde ihre Kommunikationsarbeit ausbauen – nicht mehr in erster Linie als Aufseher, sondern als Ratgeber für Unternehmen. Vorgesehen sind Umsetzungshilfen, Leitfäden und die Förderung von Kooperationen in der Wirtschaft. Damit wird die Rolle des BAFA stärker in Richtung Servicebehörde verschoben.
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