Ab dem 27. September gelten neue Regeln für umweltbezogene Werbeaussagen. Nach der aktuellen Fassung gelten diese Regeln auch für Altbestände. Das sorgte unter anderem dafür, dass Ritter Sport Millionen bereits produzierte Verpackungen anpassen muss. Jetzt plant die Bundesregierung womöglich doch in letzter Sekunde eine Ausnahme für Altbestände, wie fieldfisher berichtet.
Regierungsfraktionen reden über Übergangsregel
Am 24. September, drei Tage vor Inkrafttreten der neuen Regeln, sollen CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über eine Ausnahme für Bestandswaren verhandeln.
Bisher sahen weder die Richtlinie, noch die nationale Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine solche Ausnahme vor. Mit einer neu geplanten Vorschrift soll es eine Verhältnismäßigkeitsabwägung geben. Dabei soll im Hinblick auf vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren, nur nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, eine Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen möglich sein. Das heißt, dass nicht automatisch jeder Altbestand von den neuen Vorgaben ausgenommen ist. Stattdessen soll eine Abwägung zwischen Kosten und Aufwand und Schwere des Verstoßes gemacht werden.
Keine Ausnahme für Werbeaussagen im Shop
Sollte es zu einer Ausnahme kommen, spricht die neue Vorschrift ausdrücklich von Altbeständen. Betroffen sind also Ware und Verpackungen, die bereits im Umlauf sind.
Für Werbeaussagen etwa im Online-Shop oder auf Social Media ist keine Übergangslösung geplant. Diese können ab dem 27. September abgemahnt werden, wenn sie nicht den neuen Vorgaben entsprechen.
Händler:innen sollten daher ihre gesamte Webpräsenz überprüfen, um sicherzugehen, ab dem 27. September keine Abmahnung zu kassieren.
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Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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