Vereinfachte Rückgabe von Elektroschrott – Neue Pflichten für Online-Händler

Veröffentlicht: 07.11.2025
imgAktualisierung: 07.11.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.11.2025
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ca. 2 Min.
Auf einem Laptop ist ein Kaffeevollautomat zu sehen samt Symbol aus dem Elektrogesetz
Erstellt mit ChatGPT
Der Bundestag hat die Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten vereinfacht. Auch der Online-Handel ist betroffen.


Der Bundestag hat am 6. Oktober eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Die Reform soll die Sammlung und Entsorgung von Altgeräten verbessern, Brände durch beschädigte Batterien verhindern und das Recycling wertvoller Rohstoffe stärken. Das hat auch neue Informationspflichten zur Folge.

Klare Kennzeichnung statt Sucherei

Mit dem neuen Elektrogesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrogeräte leichter zurückgeben können. Dafür sollen Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden, um sie leichter auffindbar zu machen. Das Symbol der getrennten Mülltonne soll hierfür in Geschäften darauf hinweisen, dass Elektrogeräte nach Gebrauch getrennt vom Hausmüll entsorgt werden müssen.

Auch für die Entsorgung von E-Zigaretten sieht das Gesetz neue Regeln vor. Verbraucher sollen diese künftig kostenlos dort zurückgeben können, wo sie verkauft wurden. Der Entwurf stellt klar, dass die Rücknahme nicht an den Kauf einer neuen E-Zigarette gekoppelt sein darf. Der Bundesrat drängt sogar auf ein vollständiges Verbot von Einweg-E-Zigaretten, da diese eine erhebliche Umweltbelastung darstellen und durch unsachgemäße Entsorgung Brände verursachen.

Online-Handel rückt stärker in den Fokus

Auch der Fernabsatz bleibt nicht außen vor. Online-Händler, die Elektrogeräte vertreiben, müssen künftig deutlicher über Rückgabemöglichkeiten informieren und das Entsorgungssymbol auf ihren Produktseiten platzieren. Einen entsprechenden Rechtstext verwenden Online-Händler seit vielen Jahren in ihren Shops. Diese Informationspflichten werden nun inhaltlich präzisiert und ausgeweitet. Online-Händler sollen erläutern, wie Rückgabe und Abholung funktionieren. Auch der explizite Hinweis auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ist neu.

Neue Informationspflicht
„Vertreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, haben das Symbol [...] auf den Seiten mit den entsprechenden Produkten oder vor oder bei der Bestellung gut sicht- und lesbar zu platzieren.“

Der Bundestag forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung zudem auf, Maßnahmen zu prüfen, mit denen Online-Händler stärker in die Pflicht genommen werden können – damit ein faires „Level Playing Field“ zwischen E-Commerce und stationärem Handel entsteht.

Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.

Veröffentlicht: 07.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 07.11.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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KK
10.11.2025

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Elektroschrott kann jeder, jedenfalls hier, kostenlos beim Wertstoffhof entsorgen. Je mehr der Handel mit zusätzlichen Pflichten belastet wird, desto mehr Kosten entstehen und desto teurer werden die Produkte im Handel... aber das Liebligskind der Politiker ist ja immer wieder das 24/7 Sorglospaket für alle Bürger anstatt die Selbstverantwortung zu unterstützen. Früher konnten auch die Bleibatterien beim Wertstoffhof abgegeben werden. Jetzt muß man Pfand für die Batterien zahlen, tolles Geschäft für die Verkäufer, weil vermutlich ein großer Teil des Pfandes niemals zurückgezahlt wird. Wenn ich eine Bleibatterie im Online-Handel kaufe zahle ich das Pfand. Wenn ich die Batterie dann lokal z.B. bei einem Autohändler wieder abgebe (natürlich ist das deutlich umständlicher als zuvor im Wertstoffhof), bekomme ich mit Glück eine Quittung. Nur mit der kann ich nichts anfagen. Wenn ich online eine neue Batterie bestelle wird die nicht angerechnet. Geld zurück bekomme ich nicht und der Versand zurück an den Verkäufer ist teurer als das Pfand. Tolle Idee dieses neue System...
ralf
10.11.2025

Antworten

Wenn ich als Händler eine Minitaschenlampe als Schlüsselhanhänger verkaufe, was ja auch ein Elektrogerät ist. Bin ich dann verpflichtet Schrott aller Elektrogeräte zurückzunehmen, oder nur dass was ich tatsächlich verkauft habe.
Frank2
10.11.2025

Antworten

Da denken die wieder mal nur von Mittags bis 12uhr. Es wird schon häufig genug missachtet, dass die Sendung mit neuen akkus zu kennzeichnen sind, jetzt soll dann der Elektroschrott mit Batterie verschickt oder gar in Geschäften gesammelt werden? Eine europweite innitaive für sicheree batterien ist seit Jahren eigentlich überfällig.