Der Bundestag hat am 6. Oktober eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Die Reform soll die Sammlung und Entsorgung von Altgeräten verbessern, Brände durch beschädigte Batterien verhindern und das Recycling wertvoller Rohstoffe stärken. Das hat auch neue Informationspflichten zur Folge.
Klare Kennzeichnung statt Sucherei
Mit dem neuen Elektrogesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrogeräte leichter zurückgeben können. Dafür sollen Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden, um sie leichter auffindbar zu machen. Das Symbol der getrennten Mülltonne soll hierfür in Geschäften darauf hinweisen, dass Elektrogeräte nach Gebrauch getrennt vom Hausmüll entsorgt werden müssen.
Auch für die Entsorgung von E-Zigaretten sieht das Gesetz neue Regeln vor. Verbraucher sollen diese künftig kostenlos dort zurückgeben können, wo sie verkauft wurden. Der Entwurf stellt klar, dass die Rücknahme nicht an den Kauf einer neuen E-Zigarette gekoppelt sein darf. Der Bundesrat drängt sogar auf ein vollständiges Verbot von Einweg-E-Zigaretten, da diese eine erhebliche Umweltbelastung darstellen und durch unsachgemäße Entsorgung Brände verursachen.
Online-Handel rückt stärker in den Fokus
Auch der Fernabsatz bleibt nicht außen vor. Online-Händler, die Elektrogeräte vertreiben, müssen künftig deutlicher über Rückgabemöglichkeiten informieren und das Entsorgungssymbol auf ihren Produktseiten platzieren. Einen entsprechenden Rechtstext verwenden Online-Händler seit vielen Jahren in ihren Shops. Diese Informationspflichten werden nun inhaltlich präzisiert und ausgeweitet. Online-Händler sollen erläutern, wie Rückgabe und Abholung funktionieren. Auch der explizite Hinweis auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ist neu.
Neue Informationspflicht
„Vertreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, haben das Symbol [...] auf den Seiten mit den entsprechenden Produkten oder vor oder bei der Bestellung gut sicht- und lesbar zu platzieren.“
Der Bundestag forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung zudem auf, Maßnahmen zu prüfen, mit denen Online-Händler stärker in die Pflicht genommen werden können – damit ein faires „Level Playing Field“ zwischen E-Commerce und stationärem Handel entsteht.
Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.
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