Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Wer als Unternehmer an andere Unternehmer Leistungen abrechnet, muss eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ausstellen. Damit setzt Deutschland eine europäische Vorgabe um. Papier- und einfache PDF-Rechnungen reichen somit nicht mehr aus – erlaubt sind nur noch strukturierte elektronische Formate, die maschinell ausgelesen werden können, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Übergangsfristen ermöglichen weiterhin Papier- bzw. PDF-Rechnungen bis mindestens Ende 2026 bzw. für bestimmte Unternehmen bis Ende 2027.
Bereits im Oktober 2024 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein erstes Schreiben mit grundlegenden Hinweisen veröffentlicht und dabei ein weiteres angekündigt. Dieser zweite Entwurf liegt nun vor, die finale Fassung ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Das Schreiben greift Erfahrungen aus der Praxis auf, soll bestehende Vorgaben präzisieren und mehr Rechtssicherheit schaffen – auch wenn manche Anpassungen neue Diskussionen eröffnen.
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