Grundpfeiler der DSGVO in Gefahr: Geheimer EU-Entwurf aufgetaucht

Veröffentlicht: 14.11.2025
imgAktualisierung: 14.11.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.11.2025
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DSGVO-Schriftzug
wasja / Depositphotos.com
Ein geleakter Entwurf zeigt: Die DSGVO soll überarbeitet werden. Was als „Vereinfachung“ bezeichnet wird, alarmiert Datenschützer.


Ein vertraulicher Entwurf der EU-Kommission ist jüngst an die Öffentlichkeit gelangt – und sorgt insbesondere bei Datenschützer:innen für Unruhe. Was offiziell als technische „Vereinfachung“ angekündigt wurde, entpuppt sich im geleakten Dokument als möglicher tiefgreifender Umbau des europäischen Datenschutzrahmens.

Weniger geschützte Daten, geschwächte Rechte, mehr Freiheiten für KI

Geleakt wurde ein interner Entwurf der EU-Kommission zum sogenannten Digital Omnibus – einem Gesetzespaket, das eigentlich nur technische Anpassungen in mehreren Digitalgesetzen vornehmen sollte. Der Leak zeigt jedoch, dass die Kommission tatsächlich tiefgreifende Änderungen an der DSGVO, am ePrivacy-Rahmen und am AI Act erwägt. Es handelt sich um einen frühen, internen Arbeitsentwurf, der innerhalb der Kommission zirkulierte und normalerweise nicht öffentlich geworden wäre.

Die wichtigsten Pläne im Überblick

  • Weniger Daten geschützt: Viele Tracking- und Cookie-Daten könnten aus dem Datenschutz herausfallen.
  • Schwächere Nutzerrechte, z. B. für Auskunft und Löschung.
  • KI bekommt mehr Freiheiten: Personenbezogene und sensible Daten dürften einfacher fürs Training genutzt werden.
  • Sensible Infos nur noch bei direkter Angabe geschützt: Erkennt eine Firma Infos aus z. B. einem bestimmten Verhalten, wären sie kaum noch geschützt.
  • Mehr Zugriff auf Geräte: Firmen könnten leichter Daten direkt vom Smartphone oder PC auslesen.

Zunächst entsteht der Eindruck, dass die EU-Kommission tatsächlich an einigen lästigen bürokratischen Stellen der DSGVO ansetzen will. Zu den möglichen Entlastungen zählen weniger Auskunftspflichten, vereinfachte Informationspflichten, und ein neuer modernerer Ansatz. Insgesamt können Unternehmen dadurch im globalen Vergleich, etwa gegenüber den USA oder Asien, wettbewerbsfähiger werden.

Will die EU an den Grundprinzipien der DSGVO rütteln?

Gleichzeitig zeigen die geleakten Passagen aber auch die kritische Seite der Pläne. Denn parallel zum Abbau bestimmter Hürden würden zentrale Grundpfeiler des Datenschutzes neu sortiert. So könnte neu festgelegt werden, welche Daten überhaupt noch als „persönlich“ gelten. Das hätte zur Folge, dass viele digitale Spuren – etwa Cookie-Daten oder andere Tracking-Informationen – möglicherweise nicht mehr automatisch geschützt wären. Auch schlankere Auskunfts- und Löschrechte könnten genau die Rechte gefährden, die Nutzer:innen heutzutage wenigstens etwas Kontrolle über ihre eigenen Daten suggerieren.

„Der Entwurf ist nicht nur extrem, sondern auch sehr schlecht formuliert. Er hilft nicht, wie versprochen, ‚kleinen Unternehmen', sondern kommt wieder einmal hauptsächlich ‚Big Tech' zugute“, warnt der bekannte österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems. Es könnte der extremste Angriff auf die Privatsphäre der Europäer:innen im Zeitalter der DSGVO sein, so Schrems. „Viele Elemente der vorgeschlagenen Reform verstoßen eindeutig gegen die Rechtsprechung des EuGH, europäische Konventionen und die Europäische Charta der Grundrechte.“

„Trump'sche Gesetzgebungspraktiken in Brüssel“

Unklar bleibt, warum die Reformpläne ausgerechnet jetzt so weit greifen. Während die meisten EU-Staaten nur kleine Justierungen wollten, soll vor allem Deutschland auf einen deutlich radikaleren Kurs drängen. Hinter den Kulissen ist zudem von Einfluss aus den USA die Rede. Gleichzeitig berichten Insider von einem extremen Zeitdruck bei der Ausarbeitung des Entwurfs.

Letztlich bleibt ein Entwurf zurück, der mehr Fragen als Antworten aufwirft: Warum die EU gerade jetzt so weitreichend ansetzt, welche Ziele sie verfolgt und was die Neuerungen für unseren Alltag und unsere digitale Privatsphäre bedeuten könnten, wird erst die Zukunft zeigen.

Veröffentlicht: 14.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.11.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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1 Kommentare
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Bert Wähner
17.11.2025

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DSGVO war - und ist - gut gemeint! In meiner Rolle als IT-Berater habe ich mir schon in den 90ern den Mund füsselig geredet bei Kunden, Lieferanten, Entscheidern. - Mein Gegenüber hat immer großes Verständnis gezeigt und die Problematik von Datenschutz anerkannt. Wenn es aber um die Umsetzung im Unternehmen oder im persönlichen Umfeld gegangen ist, war es plötzlich totenstill. Mit der Neuregelung des BDSG und den erstmals nennenswerten Strafen ist wieder Bewegung in das Thema gekommen, aber letztlich auch wieder verebbt. Dann hatten wir die DSGVO. Plötzlich waren alle wie von Sinnen. Erstmals schmerzhafte Geldstrafen, die es um jeden Preis zu vermeiden galt. Die Folge war, dass das Thema Datenschutz - bis dahin eine eher technisch-organisatorische-IT-Maßnahme - plötzlich von Anwälten dominiert wurde. Deren risikominimierte Beratung hatte zum Ergebnis, dass viele Unternehmen überhaupt nicht mehr wussten, wie sie vernünftig arbeiten sollten. Warum war das so? Weil die DSGVO statt einzelne Dinge zu verbieten, nur noch konkrete Dinge erlaubte. Eigentlich genial, liegt es doch in unserer Natur, Verbote - wo immer es möglich ist - auf kreativem Weg zu umgehen. Wo aber liegt das Problem? Ich denke: Zu wenig Eigenverantwortung und dadurch resultierende gesetzliche Überregulierung. Beispiel: Cookies Besuche ich eine Webseite, soll sie ansprechend aussehen, lesbar sein und mich beim Finden von Informationen unterstützen. Dazu braucht es Cookies, die irgendwo gespeichert sein müssen. Am besten dort, wo die Seite aufgerufen wird. Die Vernunft sagt, dass jeder Besucher einer Webseite sich darüber im Klaren sein sollte. - Trotzdem braucht es mein explizites Einverständnis, damit das Cookie auf dem PC gespeichert werden darf. Dabei kann jeder - wirklich jeder - seit Jahrzehnten seinen Browser so einstellen, dass er generell keine Cookies annimmt, oder nach dem Verlassen der Seite, dem Schließen des Browsers, gelöscht werden. Wenn ich also partout nicht will, dass Cookies auf meinem Computer gespeichert werden, so kann ich das effektiv verhindern, statt es ihm nur zu verbieten (speichern kann er ja trotzdem). Entbürokratisierung durch mehr Eigenverantwortung. Dies muss aber auch wahrgenommen werden, sonst droht dann der erneute Missbrauch von Daten. In soweit sehe ich einer Anpassung der DSGVO sehr positiv entgegen.