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DSA, DMA und P2B: Was ist das alles und was bedeutet es für kleine Händler?

Veröffentlicht: 13.07.2026
imgAktualisierung: 13.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
13.07.2026
img 13.07.2026
ca. 3 Min.
Fragezeichen
Melpomene / Depositphotos.com
Die Begriffe sind vielen geläufig, doch was bedeuten die Gesetze für den Alltag kleinerer Shops?


Die Europäische Union reguliert die digitale Landschaft seit Jahren immer intensiver. Das Ziel: Ein fairer Wettbewerb, mehr Verbraucherschutz und Grenzen für übermächtige Tech-Konzerne. Doch nicht wenige denken bei den Kürzeln DSA, DMA oder P2B immer noch eher an einen Hip-Hop-Klassiker der Fantastischen Vier. Ein genauer Blick auf die Normen soll erklären, was sie bedeuten und was Händler eigentlich davon haben.

Die wichtigsten Spielregeln im Überblick

1. P2B-Verordnung: Schutzschild für Händler gegen Marktplätzen

Die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz (Platform-to-Business) ist die Basis für alle, die auf Marktplätzen verkaufen. Das Gesetz zwingt Plattformbetreiber, ihre Karten auf den Tisch zu legen, sprich: Händlerinnen und Händler müssen z. B. nachvollziehen können, nach welchen Kriterien das Ranking ihrer Produkte zustande kommt oder aus welchen Gründen eine Sperrung erfolgte.

  • Schutz vor Umsatzverlust durch eine Vorwarnzeit bei Kontosperrungen. Aber: Für jede vorübergehende Sperrung gibt es dagegen keine allgemeine „Vorwarnzeit“.
  • Bessere Optimierungsmöglichkeiten der eigenen Angebote, da Marktplätze die Hauptparameter für das Produkt-Ranking offenlegen müssen.
  • Zugang zu einem internen Beschwerdemanagement bei Konflikten mit der Plattform.

2. DSA (Digital Services Act): Kampf gegen das illegale Geschäft

Das Gesetz über digitale Dienste nimmt die Plattformen bei der Verantwortlichkeit von Inhalten stärker in die Pflicht. Für den E-Commerce bedeutet das in der Praxis vor allem einen restriktiveren Umgang mit gefälschten oder illegalen Produkten (aus Drittstaaten).

  • Erhöhter bürokratischer Aufwand bei der Registrierung auf Plattformen.
  • Fairerer Wettbewerb auf Marktplätzen, da Billigplagiate und rechtswidrige Angebote aus dem Nicht-EU-Ausland schneller gelöscht werden müssen.
  • Nutzung von Einspruchswegen, falls eigene Produkte fälschlicherweise durch automatisierte Filter der Plattform blockiert werden.

3. DMA (Digital Markets Act): Die Zähmung der Gatekeeper

Hier geht es den dominierenden Konzernen an den Kragen.

  • Höhere Sichtbarkeit für unabhängige Marken, da Marktplatz-Betreiber eigene Eigenmarken in den Suchergebnissen nicht unzulässig bevorzugen dürfen.
  • Mehr datenbasierte Erkenntnisse durch den gesetzlich garantierten Anspruch auf Zugriff bezüglich der selbst generierten Kunden- und Verkaufsdaten.
  • Größere Freiheit bei der Wahl von Zahlungs- und Logistikdiensten, da Gatekeeper Händler nicht mehr zwingen dürfen, plattformeigene Zusatzdienste zu nutzen.

4. Digital Fairness Act (DFA): Der Bannstrahl gegen manipulative Designs

In Brüssel befindet sich mit dem Digital Fairness Act die nächste Stufe der Regulierung im Gesetzgebungsverfahren. Gier sollen vor allem sogenannte „Dark Patterns“ und süchtig machende Designelemente strenger reglementiert werden. Ein konkreter Gesetzesentwurf wird erwartet.

  • Verbot von künstlichem Verknappungsdruck, wodurch Countdown-Timer oder Bestandsanzeigen nur noch in engen Grenzen erlaubt sind.
  • Pflicht zu transparenten und einfachen Kündigungs- oder Abo-Ausstiegsprozessen, um unbewusste Vertragsverlängerungen zu verhindern.

Oft wenig Hilfe im Händleralltag

So wichtig das alles ist: Aus Sicht vieler Händler bleibt ihre Wirkung im Alltag begrenzt. Zahlreiche Vorgaben klingen zunächst nach mehr Transparenz und besseren Schutzmöglichkeiten, erweisen sich in der Praxis aber nicht selten als wenig konkrete Versprechen. Zwar müssen z. B. Sperrungen, Einschränkungen oder Kündigungen nach der P2B-Verordnung grundsätzlich begründet werden (s. o.). Häufig bestehen diese Begründungen jedoch lediglich aus allgemeinen Textbausteinen, pauschalen Verweisen auf Richtlinien oder kaum nachvollziehbaren Hinweisen auf angebliche Verstöße.

Hinzu kommt, dass kleine und mittlere Händler oft weder die Zeit noch die finanziellen Mittel haben, ihre Rechte gegenüber internationalen Plattformkonzernen konsequent durchzusetzen. Ein theoretischer Anspruch auf Transparenz, Datenzugang oder Beschwerdemöglichkeiten hilft wenig, wenn Verfahren zu langsam, Ansprechpartner nicht erreichbar und Entscheidungen weiterhin kaum überprüfbar sind. Die Digitalgesetze sind daher noch kein ausreichendes Gegengewicht zur Marktmacht großer Plattformen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.07.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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JAM
14.07.2026

Antworten

"Gier sollen vor allem sogenannte „Dark Patterns“ und süchtig machende Designelemente strenger reglementiert werden." Gier steht zwar idR. am Anfang allen Übels, aber "Hier" sollte hier wohl stehen ;-)
cf
14.07.2026

Antworten

Interessant finde ich den Satz "Größere Freiheit bei der Wahl von Zahlungs- und Logistikdiensten, da Gatekeeper Händler nicht mehr zwingen dürfen, plattformeigene Zusatzdienste zu nutzen." Ich habe bereits vor längerer Zeit den Verkauf auf ebay eingestellt, als ebay nur noch die eigene Zahlungsart durchgesetzt hat. Hat sich daran mittlerweile wieder etwas geändert und ich kann eigene Zahlungsdienstleister einbinden? Wäre mir neu.... Auch auf amazon kann ich vermutlich nicht meine eigenen Zahlungsarten hinterlegen - z.B. Kryptozahlung mit Ethereum. Was nutzen diese Regeln also?