Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes sollen künftig auch Steuerbescheide hauptsächlich digital übermittelt werden. Dafür ändert sich ab dem 1. Januar 2026 der Vorgang zur Übermittlung von Steuerbescheiden. Statt wie bisher in Papierform, sollen diese nun digital an den Steuerzahler versandt werden. Wichtig dabei: Die bisher erforderliche Zustimmung zur elektronischen Zustellung entfällt ab dem kommenden Jahr, stattdessen gilt künftig eine Widerspruchslösung. Das heißt: Wer seinen Steuerbescheid künftig wie bisher in Papierform erhalten will, muss der digitalen Übermittlung aktiv widersprechen.
Alles Wichtige haben wir in den folgenden FAQ zusammengestellt.
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