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Steuerbescheide ab 2026: Das müssen Steuerzahler jetzt wissen

Veröffentlicht: 14.10.2025
imgAktualisierung: 14.10.2025
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.10.2025
img 14.10.2025
ca. 3 Min.
Formulare für Steuererklärung
Fotofabrika / Depositphotos.com
Ab dem 01.01.2026 treten neue Vorgaben bei Steuerbescheiden in Kraft. Statt in Papierform werden Bescheide künftig digital übermittelt.


Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes sollen künftig auch Steuerbescheide hauptsächlich digital übermittelt werden. Dafür ändert sich ab dem 1. Januar 2026 der Vorgang zur Übermittlung von Steuerbescheiden. Statt wie bisher in Papierform, sollen diese nun digital an den Steuerzahler versandt werden. Wichtig dabei: Die bisher erforderliche Zustimmung zur elektronischen Zustellung entfällt ab dem kommenden Jahr, stattdessen gilt künftig eine Widerspruchslösung. Das heißt: Wer seinen Steuerbescheid künftig wie bisher in Papierform erhalten will, muss der digitalen Übermittlung aktiv widersprechen.

Alles Wichtige haben wir in den folgenden FAQ zusammengestellt.

FAQ zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2026

Was ist die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden? 

Die elektronische Bekanntgabe ermöglicht es Finanzbehörden, Steuerbescheide digital zum Abruf bereitzustellen, anstatt sie per Post zu senden. Ab 2026 ist dies der Regelfall, ohne dass eine Zustimmung erforderlich ist.

Wie funktioniert die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden? 

Die Finanzbehörde stellt den Steuerbescheid elektronisch bereit und informiert darüber. Der Bescheid kann über ein Nutzerkonto, wie das Elster-Konto, abgerufen werden. Ab dem vierten Tag nach der Bereitstellung gilt der Bescheid als bekanntgegeben und die Einspruchsfrist beginnt.

Kann der elektronischen Bekanntgabe widersprochen werden?

Ja, der elektronischen Bekanntgabe kann widersprochen werden. Ein formloser Antrag ermöglicht es, Steuerbescheide weiterhin in Papierform zu erhalten. Der Antrag gilt nur für zukünftige Bescheide und muss gegenüber der Finanzbehörde gestellt werden.

Welche Auswirkungen hat die elektronische Bekanntgabe auf die Einspruchsfrist? 

Die Einspruchsfrist beginnt vier Tage nach der Bereitstellung des Bescheides. Beispiel: Ein Bescheid wird am 8. Januar 2026 digital zum Abruf bereitgestellt und der Steuerpflichtige darüber informiert. Der Bescheid gilt am 12. Januar 2026 als bekanntgegeben, die einmonatige Einspruchsfrist beginnt am 13. Januar 2026 und endet mit Ablauf des 12. Februar 2026.

Welche Vorbereitungen sind für die elektronische Bekanntgabe notwendig?

Vorbereitungen umfassen die Einrichtung eines Nutzerkontos, die Überprüfung der Vollmachten, die Aktualisierung hinterlegter E-Mail-Adressen und die Einführung eines regelmäßigen Datenabrufs. Es sollten auch Prozesse zur Fristenkontrolle und Weiterleitung an Steuerberater etabliert werden.

Gilt die elektronische Bekanntgabe für alle Steuerpflichtigen? 

Ja, die Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen, die Steuererklärungen elektronisch einreichen. Dazu zählen Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften und steuerbegünstigte Organisationen, unabhängig davon, ob ein Steuerberater involviert ist.

Wie wird die Bekanntgabe rechtlich abgesichert? 

Die elektronische Bekanntgabe erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren, das die Authentifizierung, Vertraulichkeit und Datenintegrität sicherstellt. Die Grundlage bildet § 122a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 87a AO.

Was passiert, wenn ein Bescheid nicht abgerufen wird?

Wird ein elektronisch bereitgestellter Bescheid nicht abgerufen, gilt er dennoch am vierten Tag nach Bereitstellung als bekanntgegeben. Ist der Zugang der Benachrichtigung nicht nachweisbar und der Bescheid wurde nicht abgerufen, muss die Finanzbehörde die Bekanntgabe wiederholen.

Welche Vorteile hat die elektronische Bekanntgabe?  

Die elektronische Bekanntgabe spart Papier, beschleunigt Verwaltungsprozesse und reduziert den Aufwand für den postalischen Versand. Sie unterstützt die Digitalisierung und ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die elektronische Bekanntgabe? 

Vorausgesetzt wird ein Nutzerkonto bei der Finanzverwaltung, etwa ein Elster-Konto, oder die Nutzung einer Vollmachtsdatenbank durch Steuerberater. Die elektronische Kommunikation muss über eine sichere und zertifizierte Schnittstelle erfolgen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.10.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Corinna Flemming

Corinna Flemming

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Bolzfuß
17.10.2025

Antworten

Der Widerspruch geht sofort raus! Die wollen Steuern, dann können die auch die Druckkosten tragen!
Sebastian
18.10.2025
Und wo kommt das Geld für die Druckkosten und das Porto her? Vom Steuerzahler am Ende.
Ein guter Sohn
15.10.2025

Antworten

für Firmen sinnvoll aber sowieso schon nahezu flächendeckend umgesetzt, für Private komplett sinnfrei, da sieht man das die Parteien die ältere Generation gerne nimmt um ihre Stimmen zu bekommen, aber ansonsten ist denen die Generation 65+ völlig egal, wahrscheinlich schafft man klammheimlich noch die Ausgabe der gedruckten Formulare ab. Es wird auf Millionen Widersprüche hinauslaufen und die Finanzämter werden noch mehr jammern und noch mehr Leute einstellen weil der Verwaltungsaufwand steigt was wieder Steuergelder kostet, bei sinnvollen Themen wie Organspende schafft man es nicht eine Widerspruchslösung einzuführen aber bei so was geht es ...
DA
15.10.2025

Antworten

Widerspruch geht wie?
cf
15.10.2025

Antworten

Eine super Idee. Meine Nachbarin (76 Jahre alt) wird sich bestimmt noch einen Computer kaufen, einen Kurs belegen um den Computer nutzen zu können und dann auf ihrem (nicht vorhandenen) Smartphone die App für die 2-FA einrichten um ihre Steuerbescheide herunterzuladen (oder von der eh schon knappen Rente einen Steuerberater*in bezahlen, was eigentlich nicht nötig wäre). Sie hat neulich einen Brief von ihrem Telefonanbieter erhalten, und mich im Hausflur angesprochen "Ich soll mir eine App installieren, macht das der Telefonanbieter oder ist das was für einen Klempner? Nicht das mein Telefon plötzlich nicht mehr geht, wenn ich das nicht machen lasse..." - Ich musste schon etwas schmunzeln...
Klaus
17.10.2025
Zitat: "...die Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen, die Steuererklärungen elektronisch einreichen."