Sechs Monate nach Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) zeigt eine Analyse: Keine der getesteten deutschen Websites erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit.
Eine aktuelle Untersuchung von AccessiWay deckt alarmierende Defizite bei der Barrierefreiheit deutscher Websites auf. Im Rahmen des Reports „Digitale Barrierefreiheit: EAA-Bilanz nach sechs Monaten“ wurden 100 verbraucherorientierte Internetauftritte in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Großbritannien analysiert. Das Ergebnis: Keine der getesteten deutschen Websites ist EAA-konform. Mit durchschnittlich 2,9 Barrieren pro Website weist Deutschland den höchsten Fehlerwert im europäischen Vergleich auf. Besonders betroffen sind die Branchen Retail und Fashion, die fast die Hälfte der festgestellten Mängel verursachen.
Häufigste Barrieren und Risiken für Unternehmen
Zu den häufigsten Problemen zählen Layouts, die bei 400 Prozent Zoom nicht mehr funktionieren, fehlende Tastaturnavigation und eine unzureichende Sichtbarkeit des Fokus. Diese Mängel erschweren es Menschen mit Behinderungen, Websites zu nutzen. Unternehmen drohen bei Nichteinhaltung der Vorgaben rechtliche Konsequenzen, Bußgelder und Klagen. Zudem laufen sie Gefahr, Millionen potenzieller Kundinnen und Kunden auszuschließen und Reputationsverluste zu erleiden.
Jan Stedul, Managing Director von AccessiWay Germany, sagte dazu: „Die Tatsache, dass keine der deutschen Websites in unserem Sample die grundlegenden Accessibility-Standards erfüllt hat, sollte ein Weckruf sein.“
Europäischer Vergleich und rechtliche Entwicklungen
Im europäischen Vergleich sind 94 Prozent der geprüften Websites nicht barrierefrei. Während in Großbritannien 15 Prozent der untersuchten Websites die Anforderungen erfüllen, liegt die Quote in Frankreich bei zehn Prozent und in Österreich bei fünf Prozent. Deutschland und Italien bilden mit null Prozent das Schlusslicht. Rechtliche Schritte gegen Unternehmen wurden bereits in Ländern wie Frankreich und Österreich eingeleitet. Auch in Deutschland wird ein Anstieg von Klagen und Prüfungen erwartet. Die Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg wird bald ihre Arbeit aufnehmen.
Seit Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen sind von der Regelung ausgenommen. Für alle anderen stellt Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch einen wichtigen Wettbewerbsfaktor dar.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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