Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Strafgesetzbuch gegen digitale Gewalt ausbaut. Neben einer Ausweitung von Paragraf 184k StGB (Upskirting-Paragraf) sind zwei neue Paragrafen geplant: ein Tatbestand gegen täuschende Inhalte (201b StGB) und einer gegen unbefugtes Tracking mittels Informations- oder Kommunikationstechnik (202e StGB), berichtet die LTO.
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