Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Zunächst muss der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf noch den Bundesrat und Bundestag passieren. Sollte es dabei zu keinen wesentlichen Änderungen kommen, ist eine Verabschiedung noch im Herbst durchaus realistisch und so von der Regierung geplant. Unternehmen sollten sich also zeitnah mit der Frage auseinandersetzen, ob sie schon bald nicht nur unter strengere Sicherheitsvorgaben, sondern auch eine geänderte Haftung fallen.
Die bereits zuvor streng regulierten Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastrukturen gehen mit dem neuen Entwurf in die Gruppe der „besonders wichtigen Einrichtungen” über. Zu ihnen zählen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro sowie Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Wasser, Infrastruktur, Gesundheit, Finanzverwaltung, Telekommunikation und öffentliche Verwaltung.
Neu hinzugekommen sind jetzt die „wichtigen Einrichtungen“. Zu diesen zählen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro beziehungsweise Unternehmen aus den Sektoren Post, Abfallwirtschaft, IT-Dienste, Hersteller kritischer Produkte wie Medikamente, Lebensmittelproduzenten sowie Betreiber digitaler Dienste wie Marktplätze oder Suchmaschinen.
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