Weniger Cookies-Banner und Änderungen in der DSGVO
Mit den neuen Regelungen sollen weniger Cookie-Banner im Netz erscheinen. Zum einen ist geplant, die Einstellungen im Browser vornehmen zu können. So muss nicht bei jedem Webseitenbesuch erneut eine Abfrage stattfinden. Zum anderen soll bei der Erhebung bestimmter Daten gar keine Einwilligung mehr erfolgen müssen. Die EU-Kommission spricht davon, dass bei bestimmten Aktivitäten eine Einwilligung nicht mehr verpflichtend sein soll. Dies gelte beispielsweise für Aktivitäten, die harmlos und für die Verwendung der Webseite notwendig sind.
Außerdem sollen einige Vorschriften in der DSGVO aufgeweicht werden. Hier geht es vor allem um die Frage, welche Daten als personenbezogene Daten gelten – geplant ist, hier den Anwendungsbereich zu schärfen. Dabei soll mehr darauf geschaut werden, ob sich durch die Datenverarbeitung tatsächliche Risiken für Nutzer:innen ergeben oder ob diese rein hypothetisch sind.
Auch die Regeln zur Datennutzung im Hinblick auf KI-Training rücken in den Blick: Laut Entwurf fällt KI-Training künftig unter den Anwendungsbereich der DSGVO. Zudem sollen Transparenzpflichten und Betroffenenrechte erweitert werden und kleinere Firmen zudem von vereinfachten Vorschriften bei der technischen Dokumentation profitieren. Insgesamt sollen Unternehmen, die KI-Systeme bereitstellen mehr Zeit bekommen, die Vorschriften umzusetzen.
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