CBAM-Erleichterung: Neue Freigrenze soll 90 Prozent der Firmen entlasten

Veröffentlicht: 28.05.2025
imgAktualisierung: 28.05.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
28.05.2025
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Glaskugel mit der Aufschrift „CBAM“, umgeben von EU-Sternen, liegt auf moosbedecktem Boden im Grünen.
wutwhan / Depositphotos.com
Der EU-Rat hat am 27. Mai 2025 Erleichterungen beim CO₂-Grenzausgleich beschlossen. KMU sollen durch neue Freigrenzen entlastet werden.


Am 27. Mai 2025 hat der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beschlossen. Ziel ist es, den Aufwand für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere – zu senken, ohne die Klimaziele der EU zu gefährden.

Neue Freigrenze soll KMU entlasten

Künftig sind Importeure von CBAM-Pflichten befreit, wenn sie weniger als 50 Tonnen pro Jahr an betroffenen Gütern wie Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemitteln einführen. Die bisherige Schwelle von 150 Euro Warenwert entfällt. So sollen rund 90 Prozent der betroffenen Unternehmen entlastet werden, während über 99 Prozent der importbedingten Emissionen weiterhin erfasst bleiben.

Nächste Schritte: Verhandlungen mit dem EU-Parlament

Weitere Vereinfachungen betreffen unter anderem die Autorisierungsverfahren, Emissionsberechnung und die Anrechnung ausländischer CO₂-Preise. Der CBAM ist Teil des EU-Klimapakets „Fit für 55“ und soll ab 2026 greifen. Die finale Fassung hängt noch von den Verhandlungen mit dem EU-Parlament ab – dort wird jedoch Zustimmung erwartet.

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Veröffentlicht: 28.05.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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