Der Gesetzgeber zieht die Zügel bei der Finanzierung von Konsumgütern an. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie kommen auf Online-Händler und Finanzdienstleister schärfere Prüfpflichten zu, während gleichzeitig die Digitalisierung durch den Verzicht auf die Schriftform vorangetrieben wird.
Digitale Freiheit trifft strenge Prüfung
Der Bundestag hat am 17. April 2026 den Weg für eine umfassende Reform des Verbraucherkreditrechts freigemacht. Kern der Neuregelung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an verschärfte EU-Vorgaben. Besonders relevant für den E-Commerce: Die bisher oft hinderliche Schriftform für Kreditverträge fällt. Künftig reicht die Textform aus, was digitale Abschlussprozesse deutlich beschleunigt.
Härtere Bandagen bei der Kreditwürdigkeit
Allerdings steigt der Aufwand im Checkout. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird deutlich verschärft und nähert sich den strengen Standards von echten Darlehen an (z. B. beim Immobilienkauf). Ziel ist es, die sogenannte „Schuldenspirale“ zu verhindern. Anbieter von flexiblen Bezahlsystemen müssen ihre Scoring-Verfahren und Abfrageprozesse technisch aufrüsten, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Sonderstatus für Rechnungskauf und Debitkarten
Ein Aufatmen gibt es beim klassischen Rechnungskauf. Die Union setzte im parlamentarischen Verfahren durch, dass diese beliebte Zahlungsart nicht unnötig durch Überregulierung belastet wird. Auch Debitkarten mit Zahlungsaufschub wurden durch eine kurzfristige Änderung im Rechtsausschuss aus dem strengen Anwendungsbereich der neuen Regeln herausgenommen. Damit bleibt eine der wichtigsten Conversion-Stützen im deutschen Online-Handel weitgehend erhalten.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben