Der Bundestag hat über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung abgestimmt, die auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung abzielen. Dabei geht es um harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang (Data Act) sowie um einen europäischen Rahmen für die Daten-Governance.
Was macht der Data Act?
Der Data Act ist eine EU-Verordnung, die seit September 2025 gilt und regelt, wer unter welchen Bedingungen auf Daten zugreifen darf. Konkret:
- Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Geräten (z. B. Smartphones, Autos, Smart-Home-Geräte) erhalten mehr Rechte an den Daten, die ihre Geräte erzeugen.
- Unternehmen müssen Daten unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Firmen oder dem Staat teilen.
- In Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder Pandemien können Behörden Zugang zu privaten Daten einfordern.
- Eine Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Bundesnetzagentur – soll die Einhaltung der Regeln überwachen und Verstöße sanktionieren.
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte, Daten seien die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs – lägen aber viel zu oft hinter einer Wand. Die neuen EU-Regeln sollen das ändern. Als zentrale Anlaufstelle für Aufsicht und Durchsetzung soll die Bundesnetzagentur benannt werden.
Kritiker aus den Reihen der AfD bemängelten, die Regelungen schafften neue Bürokratie und entzögen der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte. Die Linke monierte, der Data Act sei rein wirtschaftlich gedacht und lasse Nutzerinnen und Nutzern keine vollständige Kontrolle über ihre eigenen Daten.
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