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So will die Bundesregierung jetzt Unternehmen entlasten

Veröffentlicht: 15.07.2026
imgAktualisierung: 15.07.2026
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 3 Min.
15.07.2026
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ca. 3 Min.
Hand ragt aus Dokumenten heraus
Nomadsoul1 / Depositphotos.com
Die Bundesregierung hat heute weitere Entlastungen für Unternehmen und die Bürger:innen beschlossen.


„Die Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau“, erklärt Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Staatsmodernisierung, nach dem heutigen zweiten Entlastungskabinett. Die Regierung habe Entlastungen unter anderem im Gesundheitsbereich, im Verkehr und beim Arbeitsrecht beschlossen, wie das Kabinett mitteilt. Die Höhe der bürokratischen Entlastungen soll sich mittlerweile insgesamt auf 10,4 Milliarden Euro jährlich belaufen.

Änderungen bei Lkw-Fahrverboten, der Arbeitsförderungen und mehr

Diese Entlastungen hat das Kabinett jetzt unter anderem beschlossen:

  • Einheitliche Lkw-Fahrverbote: Bisher gilt für Lkw ein Fahrverbot an Feiertagen. Die Regierung will hier für ein „Ende des Flickenteppichs“ sorgen und das Lkw-Fahrverbot nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen festschreiben. An regionalen Feiertagen wie Fronleichnam oder Buß- und Bettag dürften Lkw dann fahren. Damit sollen Standzeiten der Lkw verringert und „dringend benötigte Planungssicherheit“ geschaffen werden.
  • Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung: Die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung sollen „bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter gestaltet“ werden. Die Arbeitsverwaltung soll durch „konsequente Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung“ modernisiert werden.
  • Fusionskontrolle: Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle nach § 35 GWB sollen aufgehoben werden. Ebenso will die Regierung Berichtspflichten streichen.
  • berufliche Fortbildung und Fachkräftegewinnung: Die Regierung will die höherqualifizierende Berufsbildung weiter stärken und die finanzielle Belastung für Teilnehmer:innen in geförderten Fortbildungsmaßnahmen weiter reduzieren. So sollen Fachkräftegewinnung und beruflicher Aufstieg noch attraktiver gestaltet werden.

Neben diesen Maßnahmen wurden auch Entlastungen im Gesundheitswesen (vor allem in Form von Digitalisierung von Abläufen und Überweisungen, sowie einem Ausbau der elektronischen Patientenakte), im Bereich des Strahlenschutzrechts und in der Landwirtschaft und Ernährung beschlossen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Keine „Extra-Prüfung für Wasserkocher und Ladekabel im Büro“ mehr

„Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum“, kommentiert Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die beschlossenen Entlastungen. Die „hohen Standards im Arbeitsschutz“ sollen dabei gehalten werden, so Bas weiter. „Konkret fallen etwa die Extra-Prüfung für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.“

Weitere Entlastungen bis Jahresende geplant

Darüber hinaus hat sich das Entlastungskabinett auch auf Entlastungen geeinigt, die bis Ende des Jahres verabschiedet werden sollen. Dazu zählen unter anderem die nationale Umsetzung des EU-Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, eine Anpassung der Preisangabe für lose und gepackte Ware im Einzelhandel, eine Abschaffung der Bonpflicht und – wie Dr. Karsten Wildberger erklärt – das „Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden“.

Die Koalitionsspitzen hatten bereits bei der Vorstellung ihres Reformpakets vor wenigen Wochen davon gesprochen, dass sämtliche Berichtspflichten aufgehoben werden sollen, sofern sie nicht auf EU-Vorgaben beruhen. Künftig soll eine Beweislastumkehr zum Tragen kommen. Das bedeutet: Die Wirtschaft soll nicht mehr begründen, warum eine Regulierung oder Pflicht nicht mehr nötig ist, sondern die zuständigen Ministerien müssen begründen, warum sie überhaupt nötig sind. Inwiefern diese radikalen Pläne der Regierung umsetzbar sind, wird sich allerdings noch herausstellen müssen.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent senken zu wollen. Das entspricht umgerechnet einem Wert von rund 16 Milliarden Euro.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 15.07.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Jay
16.07.2026

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Na ja, für die Masse der Unternehmen ist das nicht wirklich ne Entlastung. Sondern eher ein Witz. Was ist mit so ner Scheiße wie der Verpackungsverordnung? Oder irgend einer sinnlosen KI Beschriftung? OSS Bullshit? etc etc.
ralf
16.07.2026

Antworten

Ich sehe jetzt keinen einzigen Bürokratieabbau der uns im Onlinehandel betrifft.
Tina
16.07.2026

Antworten

Ich weiß gerade nicht ob ich lachen oder weinen soll…. Frau Bas freut sich, dass Ladekabel und Wasserkocher in Büros nicht mehr extra geprüft werden müssen. Und verkauft es als Fortschritt für weniger Bürokratie… da gäbe es wohl deutlich Wichtigeres. Aber ob dafür überhaupt Verständnis gegeben ist wage ich doch jetzt zu bezweifeln! PS: Den Rest habe ich dann gar nicht erst gelesen…
Ich
16.07.2026

Antworten

Das ist alles nur noch Satire
Peter
16.07.2026

Antworten

100 Belastungen kommen hinzu. Doch es gibt 5 Entlastungen, die uns Onlinehändler nicht betreffen. Das macht unsere Regierung wirklich sehr gut!
cf
16.07.2026

Antworten

Meinung: Wenn ich lese, dass Unternehmen um mehrere Milliarden entlastet werden sollen, dann frage ich mich, warum ich als kleiner Händler davon nix merke. Ich baue nach wie vor regelmäßig neue Label in den Shop ein, erweitere die AGB und lebe mit der stetig steigenden Abmahngefahr. Wenn die kleinen Händler entlastet werden sollen, dann wäre der einfachste Weg: Abschaffung der Abmahnung und nur noch Beschwerde über die jeweils zuständige Behörde, welche dann prüft und bei Bedarf einen (kostenlosen) Hinweis mit Frist zur Korrektur versendet. DAS würde wirklich helfen und auch dafür sorgen, dass die Herz-Kreislauf-Belastung bei Unternehmern sinkt (Stichwort Reduzierung von Ausfallzeiten und Krankenkassenbelastung)...