Buy now, pay later künftig als Darlehen
Im aktuellen Gesetzentwurf wird die „Buy now, pay later“-Zahlmethode (BNPL) in den Anwendungsbereich für Verbraucherdarlehen aufgenommen. Bislang war diese Zahlungsform, bei der Verbraucher:innen ihre Einkäufe erst später begleichen, nicht reguliert.
„Unser Ziel ist klar: mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast“, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) laut Beck-Aktuell.
Konkret heißt das: Anbieter dieser Methode müssen künftig vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit der Kund:innen prüfen – und zwar nach denselben Maßstäben wie bei Immobiliendarlehen.
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie muss bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Jahr später wird das Umsetzungsgesetz dann gelten.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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