Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften für bestimmte Biozid-Produkte. Mit der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte sind bereits am 26. August 2021 neue Regelungen in Kraft getreten. Damit wurden einige Anforderungen beim Vertrieb von Biozid-Produkten verschärft.
Ab dem neuen Jahr werden weitere Einschränkungen gelten. Bestimmte Produkte dürfen dann nicht mehr frei zugänglich sein und nur unter gewissen Voraussetzungen verkauft werden. Die Regelungen gelten sowohl für den stationären als auch den Online-Handel. Wir haben uns die Vorschriften angesehen und erklären, was da auf Online-Händler:innen zukommt.
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