Der BGH prüft, ob der iPhone-Hersteller Apple eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. Wenn das der Fall wäre, können dem Unternehmen bald gewisse Geschäftspraktiken untersagt werden. Im April 2023 hatte bereits das Bundeskartellamt dem Unternehmen eine überragende Marktrelevanz zugeschrieben. Dagegen hatte Apple sich gewehrt. Nun entscheidet der BGH, wie LTO berichtet.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben