BGH entscheidet über Apples überragende Marktrelevanz

Veröffentlicht: 03.02.2025
imgAktualisierung: 03.02.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.02.2025
img 03.02.2025
ca. 2 Min.
Apple
Wirestock / Depositphotos.com
Apple wehrt sich gegen die Einschätzung als Unternehmen mit überragender Marktrelevanz. Der BGH fällt bald eine Entscheidung.


Der BGH prüft, ob der iPhone-Hersteller Apple eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. Wenn das der Fall wäre, können dem Unternehmen bald gewisse Geschäftspraktiken untersagt werden. Im April 2023 hatte bereits das Bundeskartellamt dem Unternehmen eine überragende Marktrelevanz zugeschrieben. Dagegen hatte Apple sich gewehrt. Nun entscheidet der BGH, wie LTO berichtet

Erste Einschätzung spricht gegen Apple

Die erste Einschätzung der Richter:innen spricht allerdings eher gegen Apple. Die mündliche Verhandlung in der letzten Woche hat ergeben, dass mehrere Kriterien, die das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine Einschätzung als Unternehmen mit überragender Marktrelevanz festlegt, erfüllt sind. So hat Apple etwa erhebliche finanzielle und sonstige Ressourcen und einen breiten und tiefen Datenzugang. Zudem hat Apple mit dem App-Store eine Gatekeeper-Funktion und erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und den Erfolg von Drittanbieter-Apps. 

Bestimmte Praktiken könnten untersagt werden

Sollte Apple als Unternehmen mit überragender Marktrelevanz eingeschätzt werden, könnten einige Geschäftspraktiken von Apple eingeschränkt werden. Unter anderem steht Apples Tracking-Regelung in der Kritik. Apple Nutzer:innen müssen dabei dem Tracking bei Drittanbieter-Apps zustimmen, während dies bei Apple-eigenen-Apps nicht der Fall ist. Das Bundeskartellamt könnte dem Unternehmen diese Praktiken verbieten, da andere Unternehmen dadurch behindert werden, während Apple bevorzugt wird. 

Fünf große Tech-Konzerne als „marktübergreifend“ eingestuft

Fünf Digitalunternehmen sind bisher vom Bundeskartellamt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: der Google-Konzern Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und Apple. Bis auf Apple sind alle Beschlüsse rechtskräftig. Auch Amazon hatte gegen die Einschätzung Beschwerde eingelegt, allerdings hat der BGH im letzten Jahr die Entscheidung des Kartellamtes bestätigt. 

Apple sieht sich falsch dargestellt

Apple ist der Auffassung, dass die Einordnung den „harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch darstellt“ und vernachlässige, dass Apple die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer:innen in den Mittelpunkt stelle. Das Bundeskartellamt würde Apples Angebot künstlich in getrennte Märkte für Betriebssysteme, Geräte und App-Stores unterteilen und dabei verkennen, dass es sich um ein integriertes System mit Hard- und Software handelt. 

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff gab an, dass der Senat sich noch über einige Fragen beraten muss. Eine Entscheidung wird daher erst am 18. März verkündet. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.02.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

cf
04.02.2025

Antworten

Bei all der Regelungswut sollte man aber auch die Ergebnisse beachten. Seit Apple z.B. gezwungen wurde auch fremde App-Stores zuzulassen, sind viele Geräte mit irgendwelchen Schadprogrammen verseucht, die durch die Stores auf die Geräte geladen wurden. Im Apple-eigenen Store ist das so gut wie kaum vorgekommen, da der Code einem review unterliegt. Wer hat jetzt also gewonnen? Die Verbraucher, die sich nun endlich Schadprogramme einfangen dürfen?