Beschluss vom Bundesrat: Diese Werbeaussagen können künftig abgemahnt werden

Veröffentlicht: 03.02.2026
imgAktualisierung: 03.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
03.02.2026
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Hand hält grüne Welt hoch
AntonMatyukha / Depositphotos.com
Der Bundesrat hat einer Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zugestimmt.


Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird künftig sogenanntes Greenwashing strenger regulieren. Unternehmen, die damit werben, dass Produkte besonders nachhaltig sind oder positive Eigenschaften im Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz haben, müssen diese Aussagen künftig belegen können. So soll irreführende Werbung vermeintlich umweltfreundlichen Produkten eingeschränkt werden. Die beruhen auf der EmpCO-Richtlinie, die EU-weit Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen soll. Die deutsche Umsetzung erfolgt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 

Neues Gesetz entspricht Rechtsprechung

Das neue Gesetz bildet ab, was die Rechtsprechung im Einzelfall immer wieder entschieden hat. So hat unter anderem der BGH im Jahr 2024 gegen Katjes geurteilt, dass die Angabe „klimaneutral“ nicht verwendet werden darf, wenn für Verbraucher:innen nicht ersichtlich ist, woraus sich die Klimaneutralität ergibt.

Neben der Pflicht, die Werbeaussagen zu belegen, ändern sich auch die Regeln zu Nachhaltigkeitssiegeln. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem staatlichen Zertifizierungssystem beruhen, oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

Die neuen Regeln wurden bereits letztes Jahr von der Bundesregierung beschlossen. Nun hat der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt. Umgesetzt werden müssen die Vorgaben ab dem 26. September 2026. 

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Veröffentlicht: 03.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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