Seit dem 7. Oktober 2025 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz und setzt die neue Batterieverordnung in nationales Recht um. Das BattDG bringt erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler von Batterien und Akkus mit sich.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft alle, die Batterien oder Akkus herstellen, einführen oder vertreiben – auch dann, wenn diese nur in Produkten verbaut sind (z. B. Armbanduhren, Lampen, Elektrogeräte).

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Was ist zu tun?

Händler müssen weiterhin Altbatterien zurücknehmen und Kunden über die Entsorgung informieren. Neu ist, dass der bisherige Hinweis zur Batterieentsorgung angepasst und erweitert werden muss, um den neuen Informationspflichten zu entsprechen.

Tipp: Aktualisiere jetzt die Hinweise zur Batterieentsorgung in deinem Online-Shop oder auf Verkaufsplattformen (z. B. Amazon und Ebay), um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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