Viele Unternehmen fielen aufgrund ihres Sortiments oder ihrer Größe aus dem Anwendungsbereich des BFSG heraus. Die Europäische Kommission hat ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nun jedoch nachgeschärft. Insbesondere bei der Kennzeichnung von Produkten und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz kommen neue regulatorische Herausforderungen auf die Branche zu.
Kennzeichnung: Neue Standards für Plattformen und Shops
Die Kommission kündigte jüngst an, die Umsetzung des European Accessibility Act sowie des Digital Services Act künftig strenger zu überwachen. Ziel ist es, Internetplattformen und digitale Dienste zugänglicher zu machen. Wer auf Marktplätzen oder über eigene Apps verkauft, muss sich auf eine schärfere Überwachung einstellen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Umsetzung bereits geltender Regeln massiv zu forcieren. Unzugängliche Interfaces oder lückenhafte Produktdaten, die von Screenreadern nicht erfasst werden können, gelten zunehmend als Barriere, die den Zugang zu Diensten einschränkt. Plattformbetreiber könnten diese Anforderungen bald direkt an ihre Partner-Händler weitergeben, um eigene Haftungsrisiken zu minimieren.
Parallel dazu plant Brüssel eine Offensive bei der Produktkennzeichnung. In Schlüsselbereichen wie Lebensmitteln, Kosmetik und Energie soll eine barrierefreie Kennzeichnung gefördert werden. So müsste beispielsweise die Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte so gestaltet sein, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Für Shop-Betreiber bedeutet das, dass Labels und Datenblätter für Waschmaschinen oder Kühlschränke künftig technisch so hinterlegt sein müssen, dass sie beispielsweise von Screenreadern für sehbehinderte Kunden korrekt ausgelesen werden können.
Ab 2026 sollen die aus der EPREL-Datenbank (EU-Produktdatenbank) generierten Dokumente (Energie-Labels bzw. Produktdatenblätter) barrierefrei heruntergeladen werden. Primär dürften davon Unternehmen im Anwendungsbereich des BFSG betroffen sein. Die EU spricht in ihrem Dokument von „as of 2026“ also ab 2026, ohne es näher zu konktretisieren.
In den Bereichen Lebensmittel und Kosmetik will die Kommission eine barrierefreie Kennzeichnung fördern, damit Inhaltsstoffe und Warnhinweise wie Allergieangaben für alle Käufergruppen eigenständig nutzbar sind. Für den E-Commerce heißt das konkret, dass Pflichtangaben nicht mehr nur in Produktbildern versteckt sein dürfen, sondern als maschinenlesbarer Text bereitstehen müssen. Zudem weist die EU noch einmal auf die GPSR-Pflichten hin. Online-Händler sollten Produktinformationen nicht nur vollständig, sondern auch zugänglich bereitstellen.
Da es sich um ein Strategie-Papier der EU-Kommission handelt, ergeben sich daraus noch keine unmittelbar anwendbaren neuen Kennzeichnungspflichten oder konkrete Umsetzungsfristen. Für Händler heißt das jedoch aktuell: EPREL-Datenbank schon jetzt und für die anderen Bereiche die Gesetzgebung bis 2030 im Blick behalten.
KI und Kennzeichnung: Neue Standards für den Handel
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der rasanten Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. KI bietet zwar enorme Chancen für assistive Technologien, birgt laut Kommission aber auch das Risiko diskriminierender Effekte. Um dem entgegenzuwirken, sollen spezifische Leitlinien im Rahmen des AI Acts veröffentlicht werden. Diese sollen sicherstellen, dass Algorithmen keine Schwachstellen aufgrund von Behinderungen ausnutzen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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