Barrierefreiheit in der Realität: „Einige Firmen haben sogar Rückschritte gemacht“

Veröffentlicht: 14.07.2025
imgAktualisierung: 14.07.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.07.2025
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Ein sinkender Graph, auf dem ein erschöpfter Geschäftsmann liegt
yellow_man / Depositphotos.com
Seit Kurzem ist die Barrierefreiheit zahlreicher Angebote Pflicht. Eine Untersuchung fand heraus: Theorie und Praxis fallen auseinander.


Vor rund sieben Monaten hat das Datenstudio DataPulse zusammen mit der Berliner Online-Marketing-Agentur Buzzmatic eine Studie veröffentlicht, die zeigte: 99 Prozent der damals untersuchten Shops waren nicht bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). In der damaligen Untersuchung von 2.446 Shops wurden Ende 2024 Barrierefreiheits-Kriterien wie Textkontrast, Alternativtexte, Seitenstruktur (Landmarks) und WCAG‑Konformität geprüft. Nur 28 Shops erreichten gut ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes die volle Punktzahl; etwa 80 Prozent lagen immerhin im mittleren Bereich.

Kurz vor dem Inkrafttreten folgte die zweite Stippvisite mit großen Hoffnungen. Doch die Realität sieht anders aus.

Das BFSG gilt – aber fast niemand hält sich daran

Die jüngste Untersuchung von über 2.400 deutschen Online-Shops, die kurz vor dem Inkrafttreten des BFSG durchgeführt wurde und uns vorliegt, zeigt ein ernüchterndes Bild: Die Lage hat sich nicht verbessert – sie hat sich sogar verschlechtert.

Kategorie

November 2024Juni 2025
🔴 Nicht konform90 Prozent93 Prozent
🟡 Verbesserungswürdig9 Prozent6 Prozent

🟢 BFSG-konform

1,06 Prozent0,95 Prozent

Die ohnehin schon geringe Zahl vollständig konformer Shops ist demzufolge noch weiter gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil der vollständig nicht konformen Shops auf alarmierende 93 Prozent angestiegen. Technisch lösbare Probleme wie fehlende Alt-Texte für Bilder, unzureichende Kontraste für lesbare Inhalte, unklare oder irreführende Linkbeschriftungen sowie die fehlende Bedienbarkeit per Tastatur bleiben branchenübergreifend bestehen – trotz gesetzlicher Pflicht und langer Vorbereitungszeit.

Ein ähnliches Bild zeigt die Untersuchung der Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit Google und der Stiftung Pfennigparade, bei der zwei von drei Online-Shops noch nicht barrierefrei sind.

Strukturelles Problem – mit Chance zur Kurskorrektur?

Dass sich die Barrierefreiheit im deutschen Online-Handel trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht verbessert hat, zeigt jedoch weniger einen Mangel an gutem Willen oder zu viel Gleichgültigkeit – als vielmehr ein strukturelles Problem: Barrierefreiheit wird vielerorts noch als Nischenthema verstanden. Viele Unternehmen sind ohnehin aufgrund ihrer Größe nicht betroffen und freuen sich, wenigstens eine bürokratische Hürde von der To-do-Liste zu streichen. das könnte eine Erklärung für die mangelnden Maßnahmen sein.

Im Gegensatz zu anderen Regulierungen wie der GPSR (General Product Safety Regulation), die sofort sichtbare Abmahngefahren auslöste, scheint das BFSG bislang zudem kaum Handlungsdruck erzeugt zu haben – trotz seiner Relevanz. In vielen Unternehmen fehlt es darüber hinaus an Zeit, Knowhow und Ressourcen. Dabei braucht Barrierefreiheit keine perfekten Lösungen oder gar ausgeklügelte Design-Konzepte von heute auf morgen, sondern einfach nur einen Anfang: Ein Alt-Text hier, ein klar beschrifteter Button dort, ein besserer Kontrast im nächsten Design-Update und mit der Usability wachsen dann auch die Umsätze.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.07.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
21.07.2025

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Vielleicht liegt es aber auch einfach an den nicht eindeutigen Vorgaben. Es wird zwar auf die AA-Vorgaben verwiesen, gleichzeitig aber auch auf etliche andere Vorgaben. Es gibt faktisch kein Handout, in welchem 1:1 klargestellt ist, was genau umgesetzt werden muss - und so versucht jeder etwas bestmöglich zusammenzufrickeln... Es scheint mir so, als ob auch die Gesetzgeber nicht genau wüßten, was sie eigentlich auf den Punkt wollen, außer "macht mal Barrierefrei". Ämter sollten ja auch Barrierefrei sein - und dann versucht man im Eingangsbereich den Wegweiser zu lesen, welcher viel zu klein gedruckt ist - und nu?
Ts
15.07.2025

Antworten

"Viele Unternehmen sind ohnehin aufgrund ihrer Größe nicht betroffen und freuen sich, wenigstens eine bürokratische Hürde von der To-do-Liste zu streichen. das könnte eine Erklärung für die mangelnden Maßnahmen sein." Genau das ist der springende Punkt. Man ist heute als Online-Händler fast jeden Monat (oder Quartal) mit dem Umsetzen neuer Regeln und Regularien beschäftigt. Viele Händler geben das für teures Geld ab. Da ist man natürlich froh, wenn es einen nicht betrifft. Wäre das vor 20 Jahren schon so gewesen, ich hätte mich nie im Onlinehandel selbstständig gemacht. Und dann gibt es natürlich auch Software Hersteller, die es bis heute technisch nicht geschafft haben, es auch konform umzusetzen und man dann vom Support erfährt, dass es ja ohnehin nur die wenigsten betrifft..