Lückenhafte Überprüfungen begünstigten Betrug
Konkret geht es um diese zwei Verfahren: Zum einen um das Zollverfahren 42, welches erlaubt, Waren aus Drittländern dann mehrwertsteuerfrei in einen EU-Staat einzuführen, wenn diese im Anschluss in ein anderes EU-Land weitertransportiert werden. Die Steuer würde dann im eigentlichen Zielland anfallen. Häufig werden diese aber gar nicht weitertransportiert, sondern verbleiben im Land und werden dort verkauft. In der Realität fehlen aber häufig diese Nachweise des Weitertransports, sodass Produkte ohne die Abfuhr einer Steuer weiterverkauft werden können. Bei einer Stichprobe des Rechnungshofs zu eben diesem Verfahren wurde nur in 29 Prozent der Fälle tatsächlich Mehrwertsteuer erhoben.
Zum anderen betrifft es den Import-One-Stop-Shop (IOSS), der besonders die Versteuerung von Produkten mit einem Warenwert von unter 150 Euro erleichtern soll. Auch hier wird oft getrickst, wenn beispielsweise die Verkäufer einen niedrigeren Wert angeben, um bei der Mehrwertsteuer zu sparen.
„Die jetzigen Maßnahmen reichen nicht aus, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr zu verhindern und aufzudecken, wenn vereinfachte Einfuhr-Zollverfahren angewandt werden. Der Wert der in diesem Zusammenhang importierten Waren ist erheblich, und die Gefahr ist groß, dass die Verfahren in betrügerischer Absicht genutzt werden“, betont François-Roger Cazala, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs und zuständig für den Bericht.
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