Auslandspakete: Zu lasche Zollverfahren begünstigen Mehrwertsteuerbetrug

Veröffentlicht: 26.03.2025
imgAktualisierung: 26.03.2025
Geschrieben von: Redaktion
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.03.2025
img 26.03.2025
ca. 2 Min.
Mann kontrolliert Pakete
stockasso / Depositphotos.com
Die EU erleidet Milliardenverluste durch Steuerbetrug bei ausländischen Sendungen. Die vereinfachten Zollverfahren sollen daran Schuld sein.


Hohe bürokratische Hürden sind für die meisten Online-Händler ein Dorn im Auge. Bei der Einfuhr von Paketen aus dem Ausland und der entsprechenden Berechnung der Mehrwertsteuer hat die Europäische Union deswegen zwei vereinfachte Importverfahren eingeführt. Diese fallen der EU jetzt allerdings auf die Füße, denn die zu laschen Kontrollen sorgen für Milliardenschäden durch erheblichen Mehrwertsteuerbetrug.

Wie ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt, gibt es gravierende Mängel in der Art und Weise, wie die EU-Staaten kontrollieren, dass der korrekte Mehrwertsteuerbetrag erhoben wird.

Lückenhafte Überprüfungen begünstigten Betrug

Konkret geht es um diese zwei Verfahren: Zum einen um das Zollverfahren 42, welches erlaubt, Waren aus Drittländern dann mehrwertsteuerfrei in einen EU-Staat einzuführen, wenn diese im Anschluss in ein anderes EU-Land weitertransportiert werden. Die Steuer würde dann im eigentlichen Zielland anfallen. Häufig werden diese aber gar nicht weitertransportiert, sondern verbleiben im Land und werden dort verkauft. In der Realität fehlen aber häufig diese Nachweise des Weitertransports, sodass Produkte ohne die Abfuhr einer Steuer weiterverkauft werden können. Bei einer Stichprobe des Rechnungshofs zu eben diesem Verfahren wurde nur in 29 Prozent der Fälle tatsächlich Mehrwertsteuer erhoben.

Zum anderen betrifft es den Import-One-Stop-Shop (IOSS), der besonders die Versteuerung von Produkten mit einem Warenwert von unter 150 Euro erleichtern soll. Auch hier wird oft getrickst, wenn beispielsweise die Verkäufer einen niedrigeren Wert angeben, um bei der Mehrwertsteuer zu sparen.

„Die jetzigen Maßnahmen reichen nicht aus, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr zu verhindern und aufzudecken, wenn vereinfachte Einfuhr-Zollverfahren angewandt werden. Der Wert der in diesem Zusammenhang importierten Waren ist erheblich, und die Gefahr ist groß, dass die Verfahren in betrügerischer Absicht genutzt werden“, betont François-Roger Cazala, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs und zuständig für den Bericht.

EU-Kommission muss handeln

Aufgrund des erhöhten Missbrauchsrisikos dieser beiden Zollverfahren entgehen den EU-Staaten jährlich Milliarden an Steuereinnahmen, deswegen fordert der Europäische Rechnungshof die EU zum Handeln auf. Bis spätestens 2028 sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden. Dadurch soll eine schnellere und einheitliche Sperrung von Steuernummern ermöglicht werden. Zudem wird eine bessere Verifizierung der Identität von IOSS-Händlern angestrebt. Ein weiteres Ziel ist die Optimierung des Datenaustauschs zwischen Zoll und Steuerbehörden. Außerdem sollen Sanktionen innerhalb der EU angeglichen werden. Diese Maßnahmen dienen der effizienteren Bekämpfung von Steuerbetrug und der Vereinfachung administrativer Prozesse. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Redaktion

Redaktion

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

DJ
31.03.2025

Antworten

Ich höre immer, man hat kein Geld für mehr Personal. Hier liegt eine Einnahmequelle und niemand nutzt diese, auch um Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den heimischen Markt, der von Gesetzesänderung zu Gesetzesänderung mit Auflagen verdonnert wird zu schützen. Von den Verbraucher reden wir mal gar nicht, die Ware erhalten die zu 85%Bestimmung in der EU entspricht. Wir ersticken in Bürokratie und die Vorreiter des Ganzen brauchen 3 Jahre. Das ist nicht deren Ernst.
Klaus
27.03.2025

Antworten

"Bis spätestens 2028 sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden." Und dafür müssen wir Steuern zahlen, dass das so lange dauert...
Torsten
27.03.2025

Antworten

Da läuft es einem immer kalt den Rücken runter. China beschließt und setzt in wenigen Tagen um. Bis 2028 .... da wird es einige von uns Händlern hier nicht mehr geben. Die Zollfreigrenzen müssen schnellstens fallen, Sendungen unter 100€ pauschal mit 25€ einfacher Importabgabe beaufschlagt werden danach reguläre Verzollung. Auch wenn es verlockend ist jeden Kugelschreiber einzeln billig aus China oder anderen Drittstaaten zu kaufen - es ist weder nachhaltig noch fördernd für die eigene Existenz. Es ist Aufgabe des Handels für zeitliche und räumliche Überbrückung zu sorgen und Aufgabe der Politik schnell und im eigenen Interesse unseres Wirtschaftsraumes Entscheidungen zu treffen und diese unmittelbar in Kraft treten zu lassen.
Frank2
26.03.2025

Antworten

Erfahrungsgemäß wird der MwSt. Betrug zum großteil unbeabsichtigt begangen, da viele Versender keine Ahnung haben was sie machen und denen nicht klar ist, dass es sich dann eigentlich um Steuerhinterziehung handelt....