Aggressive Praktiken bei Instagram und Facebook?

Veröffentlicht: 23.07.2024
imgAktualisierung: 23.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.07.2024
img 23.07.2024
ca. 2 Min.
 Das Bild zeigt ein Smartphone mit dem Meta-Logo auf dem Bildschirm. Neben dem Smartphone befinden sich die Logos von Facebook, WhatsApp und Instagram auf einem grünen Hintergrund.
kvickys / Depositphoto.com
Seit 2023 stellt Meta seine Nutzer:innen vor die Wahl, entweder zu zahlen oder der Nutzung ihrer Daten für personalisierte Werbung zuzustimmen. Ist diese Praxis irreführend oder gar aggressiv?


Seit 2023 stellt Meta seine Nutzer:innen auf Instagram und Facebook vor die Wahl: Entweder muss man zahlen oder einwilligen, dass die personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung verwendet werden. Nun werfen die europäischen Verbraucherschutzbehörden einen genauen Blick auf diese Praxis.

Unangemessener Druck

Die Verbraucherschutzbehörden sollen nun prüfen, ob Meta irreführende oder aggressive Praktiken angewendet hat. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Konzern Nutzer:innen unter unangemessenen Druck gesetzt habe, indem diese „rasch zwischen den beiden Modellen“ wählen mussten, „da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren“, zitiert der Spiegel aus der Mitteilung der EU-Kommission. Außerdem sei fraglich, ob Meta überhaupt transparent informiert habe. Möglicherweise seien Nutzer:innen aufgrund der durch Meta bereitgestellten Informationen gar nicht dazu in der Lage gewesen, zu verstehen, wie sich welche Entscheidung auf ihre Rechte auswirkt.

Vier konkrete Kritikpunkte

Insgesamt kritisieren die Verbraucherschutzbehörden vier Punkte:

Nummer 1: Das Wort „kostenlos“ könnte eine Irreführung darstellen, da die Nutzer:innen zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten zahlen müssen.

Nummer 2: Es könnte verwirrend gewesen sein, dass man sich durch verschiedene Fenster und Links klicken musste, um überhaupt herauszufinden, wie Meta die Daten nutzt.

Nummer 3: Es könnte der Eindruck erweckt worden sein, dass man mit der Bezahlvariante gar keine Werbung mehr sieht. Möglicherweise begegnet einem doch Werbung.

Nummer 4: Bis man sich für eines der beiden Modelle entschieden hatte, wurde einem der Zugriff auf das Konto entzogen. Dieser zeitliche Druck könnte verhindert haben, dass Nutzer:innen genug Zeit gehabt hatten, um zu prüfen, wie sich ihre Entscheidung auf die Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt.

Meta kann sich nun bis zum 1. September 2024 zu den Vorwürfen äußern oder anderweitig reagieren.

Nicht die erste Kritik

Das Modell von Meta steht damit nicht zum ersten Mal in der Kritik. Bereits im Januar dieses Jahres berichteten wir, dass Facebook trotz eines neuen Bezahlmodells von 9,99 Euro pro Monat weiterhin Daten sammelt. Datenschützer:innen kritisieren dies als irreführend, da Nutzer:innen glauben könnten, dass das Tracking gestoppt wird. Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel betont, dass die Einwilligung zur Datenerhebung oft nicht ausreichend informiert oder freiwillig erfolgt. Facebook behauptet hingegen, dass die Datenerhebung DSGVO-konform ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 23.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 23.07.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben