Vier konkrete Kritikpunkte
Insgesamt kritisieren die Verbraucherschutzbehörden vier Punkte:
Nummer 1: Das Wort „kostenlos“ könnte eine Irreführung darstellen, da die Nutzer:innen zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten zahlen müssen.
Nummer 2: Es könnte verwirrend gewesen sein, dass man sich durch verschiedene Fenster und Links klicken musste, um überhaupt herauszufinden, wie Meta die Daten nutzt.
Nummer 3: Es könnte der Eindruck erweckt worden sein, dass man mit der Bezahlvariante gar keine Werbung mehr sieht. Möglicherweise begegnet einem doch Werbung.
Nummer 4: Bis man sich für eines der beiden Modelle entschieden hatte, wurde einem der Zugriff auf das Konto entzogen. Dieser zeitliche Druck könnte verhindert haben, dass Nutzer:innen genug Zeit gehabt hatten, um zu prüfen, wie sich ihre Entscheidung auf die Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt.
Meta kann sich nun bis zum 1. September 2024 zu den Vorwürfen äußern oder anderweitig reagieren.
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