Schon im Frühjahr wurde klar, dass die neue Regierung die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig weiter stärken wolle. Das hatten CDU/CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag deutlich gemacht. In diesem Zuge könnte es wohl auch Änderungen am bestehenden Widerrufsrecht geben.
Geplant ist ein Button für den Widerruf
Konkret soll der Widerruf von Käufen im Online-Handel in Zukunft noch leichter und komfortabler werden: „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick“, kommentierte dazu nun Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) laut einer dpa-Meldung bei der WirtschaftsWoche.
Heißt also konkret: Es soll einen Widerrufsbutton – eine einfache Schaltfläche für den Widerruf – sowohl beim Kauf von Waren als auch bei Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen geben. Ein entsprechender Button ist heutzutage bereits beim Vertragsschluss Standard. „Das muss auch für den Widerruf gelten“, so Hubig weiter.
Die Einführung einer solchen Neuerung würde demnach verpflichtend alle Online-Händlerinnen und -Händler betreffen. Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der EU umgesetzt werden, wobei der Bundestag den Vorstoß abnicken müsste.
Strikte Vorgaben für einen Widerrufsbutton
Zumindest für den Vertragsschluss gibt es seit der sogenannten Buttonlösung im Jahr 2012 genaue Vorgaben, wie ein solcher Button aussehen darf. Wer die zulässigen Beschriftungen, wie beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“, nicht verwendet und lieber uneindeutigere Texte auf der Schaltfläche wählt, nimmt das Risiko von Abmahnungen in kauf. Ähnlich stellt sich das Prozedere wohl auch für einen entsprechenden Widerrufsbutton dar.
Im Gesetzesentwurf heißt es nun dazu: „Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit ,Vertrag widerrufen‘ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein“, heißt es laut dpa weiter. Darüber hinaus müsse die Schaltfläche „während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein“.
Weitere Änderungen in Planung
Auch speziell für Finanzdienstleistungen soll es demnach Änderungen geben. Geplant ist eine bessere Aufklärung der Kundinnen und Kunden sowie die Möglichkeit einer persönlichen Kontaktaufnahme, auch wenn Online-Tools bereitstehen. Allerdings soll hier bei Verstößen gegen Informationspflichten die bislang unbeschränkte Widerrufsfrist künftig eingeschränkt werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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