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Änderung bei Überweisungen – So können sich Händler vorbereiten

Veröffentlicht: 16.07.2025
imgAktualisierung: 17.07.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
16.07.2025
img 17.07.2025
ca. 3 Min.
Digitales Bezahlen und Überweisung: Mann sitzt am Laptop und tätigt Bankgeschäfte
itchaz.gmail.com / Depositphotos.com
Im Herbst wird es bei Überweisungen neue rechtliche Regelungen geben. So können sich Unternehmen auf die Umstellung vorbereiten.


Ab dem 9. Oktober wird es neue gesetzliche Regelungen bei Überweisungen geben. Ziel dieser Neuerung ist es, die Geldtransaktionen noch sicherer zu machen und dabei nicht nur die Zahl an Betrugsfällen, sondern auch die Zahl versehentlicher Fehlüberweisungen zu minimieren. Banken müssen dann vor der Freigabe einer Überweisung die verwendete IBAN mit dem Namen des Empfängers bzw. der Empfängerin auf Übereinstimmung prüfen.

Danach müssen die Zahlenden auf Basis des Ergebnisses die Überweisung nochmals bestätigen oder etwa anpassen. Den genauen Ablauf der Prüfung, die unter dem Namen „Verification of Payee (VoP)“ läuft, haben wir hier zusammengefasst: „Neue Pflicht bei Überweisungen – Das wird wichtig“.

Die neuen Prüfpflichten betreffen zunächst vor allem Banken. Für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich dabei nur das Prozedere, das durch den Abgleich einen weiteren Schritt erhält. Dennoch sollten sich Händlerinnen und Händler mit der Neuerung auseinandersetzen, um Probleme zu vermeiden.

Pflege der Stammdaten ist das A und O

So verweist etwa Datev auf die immense Bedeutung der Datenpflege: „Stammdatenpflege ist wichtig!“, heißt es auf der Website des IT-Dienstleisters. Der Spezialist verweist allgemein darauf, dass Daten grundsätzlich in Bezug auf beide Fälle – also als Versender und als Empfänger – geprüft werden sollten:

  • Unternehmen sollten Stammdaten ihrer Lieferanten prüfen und pflegen: „Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.“
  • Auch der eigene Unternehmensname sollte im Zuge der Rechnungsstellung geprüft werden: „Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).“

Checkliste für Händler

Als konkrete Tipps gibt Datev Branchenakteuren außerdem Folgendes mit:

  • Unternehmen sollten auf ihrer Rechnungsvorlage einen Hinweis ergänzen, wie der genaue Empfängername heißt, den die Kundinnen und Kunden bei einer Überweisung nutzen sollen. So können mögliche Verzögerungen verhindert werden.
  • Stimmen der offizielle Firmenname und die gängige Firmenbezeichnung nicht überein, können Unternehmen künftig einen „Handelsnamen“ (Commercial Name) bei ihrer Bank hinterlegen. Das genaue Prozedere dazu steht noch nicht fest und wird derzeit von den Banken und der Bundesfinanzaufsicht BaFin geklärt.
  • Unternehmen sollten sich mit ihren internen Prozessen auseinandersetzen und Abläufe klären: Durch festgelegte Workflows wissen Mitarbeitende aus den betroffenen Bereichen genau, was sie als Folgeprozess zu tun haben, wenn bei der Prüfung einer Überweisung Abweichungen festgestellt werden („Close-Match“) oder zwischen der IBAN und dem verwendeten Empfängernamen keine Übereinstimmung vorliegt („No-Match“).

Wichtig ist also, dass Daten in alle Richtungen geprüft und unter Umständen bereinigt werden. Das kann Unternehmen einerseits davor schützen, Gelder erst verspätet zu erhalten, andererseits aber auch eigene Probleme in den Zahlungsabläufen verhindern. 

„Gehen Sie auf Nummer sicher: Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen“, heißt es dazu von Datev.

Hinweis der Redaktion: In einer älteren Fassung des Artikels hieß es, die neuen Regelungen würden am 5. Oktober greifen. Tatsächlich gilt der 9. Oktober als Stichtag. Wir haben die Stelle entsprechend verbessert.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.07.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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DiFe
19.07.2025

Antworten

Es gibt auch noch Menschen - vor allem ältere - die händisch Papierformulare ausfüllen und bei der Bank einreichen. Wie soll dann die Rückmeldung funktionieren? Die Banken werden diese Regelung als Vorwand nehmen, um die Gebühren signifikant zu erhöhen. Nach der Pharma- und der Rüstungsindustrie will also jetzt auch die Finanzindustrie einen Stück von dem Kuchen abhaben, der aus der kontinuierlichen Schröpfung und Enteignung der Bevölkerung besteht. Ein Bankkonto wird dann auch zu einem "Luxus", den aber jeder benötigt. Ein besunders unrühmliches Kapitel spielen dabei die Sparkassen, die ja Anstalten öffentlichen Rechts sind und in deren Vorstand meist (Ober)Bürgermeister und Landräte sitzen. Statt die Versorgung der Bevölkerung mit den Standard-Finanzdienstleistungen möglichst günstig und effektiv sicher zu stellen, gehören sie oft zu den Instituten mit den höchsten Gebühren.
Jan
17.07.2025

Antworten

Und dann ist da das kleine Details-Problem: Viele Firmen haben in der korrekten Firmenbezeichnung das kaufmännische & wie z.B. in GmbH & Co. KG. Es ist aber nicht teil des Std.Bankenzeichensatz, war es vor SEPA nicht (da war der erlaubte Zeichensatz abgeleitet davon was irgendwelche IBM Mainframes in den 60ern konnten), mit der Einführung von SEPA wurde der Std.Zeichensatz zwar erweitert, aber er ist immer noch nicht komplett (wie das &, Umlaute, usw.). Ob die Übertragung von Zeichen außerhalb des Std. Bankenzeichensatz zwischen Banken funktioniert, ist Glückssache. Der Amtsschimmel wiehert...
Klaus
17.07.2025

Antworten

Ich kann nur sagen es ist ein sehr großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau gemacht worden, der u.a. bestimmt eine Gebührenerhöhung der Banken nach sich ziehen wird.
Schubert
17.07.2025

Antworten

Bei uns wird es vermutlich bei über 90 % aller Überweisungen Probleme geben, weil Kunden nicht die Firma sondern nur die Online-Shops kennen und angeben werden. Einzigste Hilfe ist auf PayPal und Co umstellen. Danke an alle Politiker für den Blötsinn...