Ab dem 9. Oktober wird es neue gesetzliche Regelungen bei Überweisungen geben. Ziel dieser Neuerung ist es, die Geldtransaktionen noch sicherer zu machen und dabei nicht nur die Zahl an Betrugsfällen, sondern auch die Zahl versehentlicher Fehlüberweisungen zu minimieren. Banken müssen dann vor der Freigabe einer Überweisung die verwendete IBAN mit dem Namen des Empfängers bzw. der Empfängerin auf Übereinstimmung prüfen.
Danach müssen die Zahlenden auf Basis des Ergebnisses die Überweisung nochmals bestätigen oder etwa anpassen. Den genauen Ablauf der Prüfung, die unter dem Namen „Verification of Payee (VoP)“ läuft, haben wir hier zusammengefasst: „Neue Pflicht bei Überweisungen – Das wird wichtig“.
Die neuen Prüfpflichten betreffen zunächst vor allem Banken. Für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich dabei nur das Prozedere, das durch den Abgleich einen weiteren Schritt erhält. Dennoch sollten sich Händlerinnen und Händler mit der Neuerung auseinandersetzen, um Probleme zu vermeiden.
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