Nach der GPSR ist vor dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG), welches die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt und private Wirtschaftsakteure verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, die ihre Websites so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. In rund einem halben Jahr ist es so weit. Doch viele Verantwortliche schieben die Aufgabe – verständlicherweise – noch vor sich her.
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