Nach der GPSR ist vor dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG), welches die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt und private Wirtschaftsakteure verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, die ihre Websites so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. In rund einem halben Jahr ist es so weit. Doch viele Verantwortliche schieben die Aufgabe – verständlicherweise – noch vor sich her.
Trotz Handlungsbedarf unternehmen Shops kaum etwas
Die Untersuchung analysierte systematisch die Startseiten von 2.446 deutschen Online-Shops unterschiedlicher Branchen. Dabei wurden Kriterien wie Textkontraste, Alternativtexte, Navigationsstrukturen und die Gestaltung gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bewertet.
Das Fazit ist eindeutig: Viele Unternehmen müssen noch in die Umsetzung gehen, um die gesetzlichen Vorgaben bis Ende Juni 2025 fristgerecht zu erfüllen. Nur 28 Shops (1 Prozent) verstoßen nicht gegen die Anforderungen des BFSG. Die restlichen 99 Prozent müssen bis Juni 2025 Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Rund ein Fünftel der Shops erzielte einen Score von 90 oder mehr Punkten, was im Ergebnis der Testnote gut entspricht. Gute 80 Prozent lagen zwischen 50 und 89 Punkten (durchschnittlich), und 0,2 Prozent (5 Shops) hatten besonders schlechte Bewertungen von 49 oder weniger Punkten (kritisch).
Die größten Defizite lagen in fehlenden Seitenstrukturen (Landmarks), unzureichendem Textkontrast und unklaren Linkbeschriftungen. Diese drei Probleme betrafen rund zwei Drittel aller untersuchten Shops. Einige Webseiten, wie fielmann.de, erreichten aber auch einen perfekten Score von 100 ohne Verstöße, was sie zu Vorreitern in Sachen Barrierefreiheit macht. Shops wie tamaris.com oder mymuesli.com enttäuschten hingegen und platzierten sich in der Top 10 der Negativbeispiele.
Barrierefreiheit 2025: Warum baldiges Handeln wichtig ist
Die Untersuchung konzentrierte sich zwar lediglich auf Startseiten, nutzte automatisierte Testmethoden und wurde durch technische und organisatorische Faktoren wie blockierte Tools oder fehlende manuelle Prüfungen ergänzt – eine Momentaufnahme, die den Wandel durch aktuelle Umsetzungsbemühungen nicht vollständig abbildet. Immerhin steckt die Mehrheit aller Unternehmen wahrscheinlich noch knietief im GPSR- und Weihnachtschaos.
Die Studie zeigt dennoch einen deutlichen Nachholbedarf im deutschen E-Commerce in Bezug auf die Barrierefreiheit, denn für Menschen mit Einschränkungen kann bereits ein Cookie-Banner zum Hindernis werden und einen Absprung bewirken. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre digitalen Angebote anzupassen und so nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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