In unserem 13. Teil soll es um die neuen Regelungen im Bereich des Wertersatzes gehen. So gibt es zwar bei den Regelungen zum Wertersatz bei Waren kaum Neuerungen. Doch im Bereich des Verkauf von digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern sowie bei Dienstleistungen wurden die Rechte der Verbraucher weiter gestärkt.

Kunden, die online einkaufen, sollen gegenüber Käufern im stationären Handel nicht benachteiligt werden. Im Ladengeschäft können die Produkte anders als im Online-Shop begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Im Geschäft vor Ort steht dafür ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantiert werden, eine Ware zu testen.
Üben Kunden ihr gesetzliches Widerrufsrecht aus, ist das ihr gutes Recht. Werden die gekauften Artikel aber über die notwendige Prüfung hinaus benutzt oder gar beschädigt und können dann nicht wieder als Neuware verkauft werden, stellt sich vielen Online-Händlern die Frage nach dem Wertersatz. Mit der Novellierung durch die Verbraucherrechterichtlinie geht auch eine Reform der Wertersatzregelungen einher.
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