Online-Händler müssen sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auf eine große Änderung des Rechtsrahmens einstellen. Zwar werden einerseits die Rechte der Verbraucher gestärkt, aber auch Online-Händler profitieren von der Gesetzesnovelle. So erhalten Sie ein Zurückbehaltungsrecht im Widerrufsfall und das unendliche Widerrufsrecht entfällt.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtline wurden unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in §§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung) neu gefasst.
Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, die abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Im Anschluss an diesen Widerruf werden die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt, d.h. der Kaufpreis wird zurückerstattet und die Ware zurückgesendet. Aber auch hieran knüpfen sich zukünftig strengere Pflichten der beteiligten Parteien.
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