Bis zum Inkraftreten des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie ist nicht mehr viel Zeit. In Teil 11 unserer Beitragsreihe geht es weiter mit drei Neuerungen aus dem Widerrufsrecht. Der Beitrag erklärt, warum es künftig kein Rückgaberecht mehr geben wird und wie der Widerruf innerhalb der einheitlichen 14-tägigen Frist künftig erklärt werden muss.

In knapp 2 Monaten geht das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie an den Start. Doch Online-Händler müssen vor den Neuerungen nicht zurückschrecken.
Neben dem Wegfall des Rückgaberechts werden sich Online-Händler auch im Bereich des weiterhin bestehenden Widerrufsrechts auf Änderungen einstellen müssen. So wird europaweit eine einheitliche Widerrufsfrist eingeführt. Auch die Erklärung des Widerrufs wird für Händler und Verbraucher reformiert. Nachfolgend haben wir diese Bereiche detailliert angeschaut.
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