Ab dem 13. Juni 2014 wird es für Online-Händler zu gesetzlichen Pflicht, eine entsprechendes Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Die Einführung eines Muster-Widerrufsformuares soll es Verbrauchern erleichtern, auch grenzüberschreitend in einfacher Art und Weise einen Widerruf zu erklären. Welche formellen Besonderheiten Online-Händler zukünftig beachten müssen, erfahren Sie im Teil 10 unserer Artikelreihe.

Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Neu gefasst wurde u.a. das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen.
In unserem zehnten Teil soll es um die Einführung des europaweiten einheitlichen Musters für das Widerrufsformular gehen, das es den Verbrauchern erleichtern soll, auch grenzüberschreitend das Verfahren zum Widerruf einzuhalten.
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