1. Die Ausschluss- und Erlöschensgründe
a) Die Ausschlussgründe
Die neu ausgestalteten Ausschlussgründe finden sich ab 13.06.2014 in § 312g Absatz 2 BGB n.F. Die Vorschrift setzt Artikel 16 der Verbraucherrechterichtlinie um, der nahezu wortwörtlich in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurde.
Dieser Artikel left fest, dass das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über die folgenden Waren besteht:
- Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt sind oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; die Ware muss anderweitig nicht oder nur mir unzumutbaren Preisnachlässen abgesetzt werden können, z.B. Maßkleidung, gravierte Schmuckstücke usw.;
- Verderbliche Waren, z.B. Schnittblumen, Frischfleisch usw.;
- NEU! Alkoholische Getränke, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, z.B. Kauf eines Weines noch nicht verfügbaren Jahrgangs "Jahrgang xy";
- NEU! Versiegelte Gesundheits- oder Hygieneartikel, wenn ihr Versiegelung entfernt wurde (z. B. versiegelte und geöffnete Erotikartikel);
- Ton- und Bildträger sowie Software wenn deren Versiegelung entfernt wurde;
- NEU! Zeitungen-, Zeitschriften- oder Illustrierten-Abonnement-Verträge unterliegen künftig dem Widerrufsrecht, der Abschluss eines Abo-Vertrages kann also widerrufen werden, die Lieferung einer Einzelbestellung hingegen nicht; es kommt anders als bisher nicht mehr darauf an, ob die Erklärung telefonisch abgegeben wurde oder nicht;
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, z.B. Edelmetalle, Rohstoffe, Aktien usw.;
- NEU! Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, z.B. Buchung eines Hotelzimmers, Online-Kurse, Tickets für Konzerte u.ä.;
Diese Art von Verträgen waren – mit Ausnahme der Kraftfahrzeugvermietung bisher von den Regelungen über den Fernabsatz und dessen Widerrufsrecht ausgenommen:
- NEU! Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, der Verbraucher muss den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert haben, diese Arbeiten durchzuführen;
- Öffentliche Versteigerungen, meint weiterhin nicht den Verkauf über eBay
- Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde;
- NEU! Notariell beurkundete Verträge, da hier der Verbraucher durch die notarielle Mitwirkung ausreichend geschützt ist.
Besteht Streit darüber, ob die Voraussetzungen eines Ausschlussgrundes vorliegen, so trägt der Online-Händler die Beweislast für das Vorliegen.
b) Die Erlöschensgründe
Beim Kauf folgender Waren besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses eingeräumte Widerrufsrecht kann jedoch durch eine bestimmte Handlung des Verbrauchers oder Unternehmers vorzeitig erlöschen:
- NEU! Gesundheits- und Hygieneartikel, z.B. Arzneimittel, Kosmetikartikel, wenn die Versiegelung (nicht bloße Klarsichtfolie) vom Verbraucher entfernt wurde; nicht ausgeschlossen sind wieder zu reinigende Artikel (z.B. durch abwaschen, desinfizieren) wie Unterwäsche, Schmuck, Erotikartikel;
- Waren, die bei/nach Lieferung untrennbar vermischt wurden, z.B. Heizöl wird mit vorhandenem Heizöl im Tank vermischt;
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung (nicht bloße Klarsichtfolie) nach der Lieferung entfernt wurde;
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Der Ausschlussgrund „aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den Rückversand geeignet“ ist weggefallen.
c) Besonderheit beim Verkauf digitaler Waren
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht gibt es beim Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, im Bereich des Widerrufsrechtes eine Novellierung. Auch digitale Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern sind – anders als bisher – vom Widerrufsrecht umfasst. Wie das Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht werden kann, haben wir hier ausführlich berichtet.
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