Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13.06.14 Kraft. Doch die neuen gesetzlichen Anforderungen sind für Online-Händler sehr komplex: So werden beim Verkauf von „digitalen Inhalten“ neue Regelungen betreffend das Widerrufsrecht eingeführt. Außerdem kommen auf Online-Händler neue gesetzliche Informationspflichten zu, die beim Verkauf digitaler Inhalte einzuhalten sind.

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht wird das Widerrufsrecht beim Verkauf digitaler Inhalte eine Novellierung erfahren. Auch der Punkt der Informationspflichten betreffend den Verkauf digitaler Inhalte wird künftig ausdrücklich Niederschlag im Gesetz finden. Im Folgenden sollen daher die gesetzlichen Neuerungen erörtert werden.
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