Online-Händler müssen auch nach einer Bestellung bestimmte Informationspflichten erfüllen. Diese sind bereits jetzt sehr umfangreich, werden aber zum 13.06.2014 noch erweitert. Der folgende Beitrag soll daher einen Blick auf die aktuellen und künftigen nachvertraglichen Informationspflichten werfen.

In Teil 5 unserer Artikelreihe wurden die gesetzlichen Neuerungen betreffend die erweiterten Informationspflichten auf der Bestellübersichtsseite unter die Lupe genommen. Neben diesen sog. vorvertraglichen Informationspflichten müssen Online-Händler aber auch nachvertragliche Informationspflichten erfüllen.
Der aktuelle Beitrag soll Online-Händler nun mit den erweiterten Informationspflichten vertraut machen, die der Unternehmer nach einer Bestellung bzw. nach einem Vertragsschluss erfüllen muss. Grund für diese gesetzliche Verpflichtung ist, dass der Verbraucher im Falle von Streitigkeiten (z.B. im Gewährleistungsfall) auf die notwendigen Informationen dauerhaft zugreifen kann und Klarheit besteht, wer mit wem, worüber und zu welchen Bedingungen einen Vertrag geschlossen hat.
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