Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr gelten bereits jetzt umfangreiche Pflichtinformationen, die auf der Bestellübersichtsseite „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zusammengefasst zur Verfügung zu stellen sind. Auf der Bestellübersichtsseite kommen jedoch mit der Verbraucherrechterichtlinie und deren Umsetzung weitere Pflichtinformationen hinzu.

Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr wurden bereits im Jahr 2012 mit der Button-Lösung umfangreiche und erweiterte Pflichtinformationen eingeführt.
Im Zuge der gesetzlichen Neuerungen der Verbraucherrechterichtlinie werden weitere Pflichtinformationen hinzukommen, die künftig auf einer vollständigen Bestellübersichtsseite nicht fehlen dürfen.
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