Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und wird den Online-Handel gehörig auf den Kopf stellen. Eine einheitliche Widerrufsrist und die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher dürfte die bekannteste Neuerung sein. Doch diese Punkte stellen nur einen Bruchteil dar. Teil 3 unserer Artikelreihe erklärt die Neuerungen in Bezug auf das Anbieten kostenpflichtiger Nebenleistungen und die Erhebung von Entgelten für bestimmte Zahlungsarten.

Zweck der Verbraucherrechterichtlinie ist es, durch Angleichung der Rechtsvorschriften in der gesamten Union eine vollständige Harmonisierung zu erreichen und somit zu mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel beizutragen. Zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, welches am 13. Juni 2014 in Kraft treten wird.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden allgemeine Pflichten und Grundsätze für Verträge mit Verbrauchern, die unabhängig von der Vertriebsform gelten, eingeführt. Damit soll der Verbraucher vor versteckten und unangemessenen Zusatzkosten geschützt werden.
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