Bis zum 31.12.2013 galt in Deutschland das Geschmacksmustergesetz. Dieses wurde am 01.01.2014 durch das „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“, dem sog. Designgesetz, abgelöst. Welche Neuerungen und Vereinfachungen es mit sich gebracht hat, erfahren Sie hier.

Am 01.01.2014 wurde das Geschmacksmustergesetz vom neuen Designgesetz abgelöst. Mit Inkrafttreten wurde begrifflich aus dem bisher bekannten „Geschmacksmuster“ das „eingetragene Design“. Es können Produktdesigns von Haushaltsgeräten, Mode, Verpackungen, Computer-Icons, Layouts einer Website oder auch Schriftarten gegen Nachahmungen geschützt werden.
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