DSGVO: Klingelschilder dürfen bleiben

Veröffentlicht: 19.10.2018
imgAktualisierung: 05.07.2022
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.10.2018
img 05.07.2022
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Die Bundesbeauftrage für Datenschutz stellt klar, dass analoge Klingelschilder nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und damit nicht - wie in Wien geschehen - entfernt werden müssen.


Die kommunale Hausverwaltung Wien entfernte aus Datenschutzgründen 220.000 Namen von den Klingelschildern ihrer Mietshäuser und ersetzte sie durch Nummer. Doch: War das wirklich notwendig?

Klingel mit Klingelschildern
© LumineImages - shutterstock.com

Es hat etwas von einem Schildbürgerstreich: Ein Wiener Mieter beschwert sich bei seiner Hausverwaltung darüber, dass er seine Zustimmung zum Namen am Klingelschild nicht gegeben hätte. Daraufhin entfernte die Hausverwaltung gleich mal die Namen von den 2000 Häuser der kommunalen Hausverwaltung (wir berichteten). Der Fall bringt nun natürlicherweise auch deutsche Vermieter ins Schwitzen, denn: Die Entfernung der Klingelschilder erfolgte auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung, die in Deutschland gleiche Wirkung entfaltet wie in Österreich. Wie der Spiegel berichtet, richtete sich der Eigentümerverband Haus & Grund an die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.

Analoge Klingelschilder sind sicher

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz kann die Eigentümer an dieser Stelle beruhigen. Der Spiegel zitierte Frau Voßhoff wie folgt: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.” Zur Erinnerung: Die Datenschutzgrundverordnung gilt ausschließlich für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Da die wenigsten herkömmlichen Klingelschilder automatisiert Daten verarbeiten oder speichern würden, würde dieser Sachverhalt also schon gar nicht unter die DSGVO fallen. Die Aktion der kommunalen Hausverwaltung in Wien war daher vielleicht etwas voreilig.

Alles nur „Panikmache”?

Wie der Spiegel weiter berichtete, bezeichnete der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer GdW die Aufregung um die Geschehnisse in Wien als „überzogene Panikmache”.

Veröffentlicht: 19.10.2018
img Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Heidemann
22.10.2018

Antworten

Ja, Ja - kennen wir ja alles - nur ""Panikmache"" ???
und wenn noch etwas Wasser die Spree hinuntergefloss en ist - gibt´s vor allen Hauseingängen nochmal zusatztüren die man erst nach einen Retinascan ,Fingerabdruck oder zumindest Ausweiskontroll e passieren kann.
natürlich nicht ohne Angaben des genauen Grundes für den Besuch.
in Läden wird man dann natürlich auch nur noch mit Ausweiskontroll e /Registrierung kommen - also am besten jeden gleich einen Chip unter die Haut einsetzen ?