Die Geoblocking-Verordnung mag viele Fragen aufwerfen, viele von ihnen lassen sich mit einem Sinnbild beantworten: Shop like a local – Shoppen wie ein Einheimischer. Denn genau das ist das Ziel der Geoblocking-Verordnung: Kunden sollen im Internet genauso einkaufen sollen, als seien sie vor Ort.
Man stelle sich mal vor: Man macht einen Trip nach Paris, um dort in einem Modegeschäft ein paar Schuhe zu kaufen. Am Empfang steht ein Mitarbeiter.
„Woher kommen Sie?”
„Aus Deutschland.”
„Ah, dann bringe ich Sie jetzt mal zu dem Geschäftsbereich mit den Angeboten für unsere deutschen Kunden.”
Der Kunde wird in einen anderen Teil des Geschäfts geführt. Dort befinden sich teilweise die gleichen Produkte zu anderen Preisen, teilweise aber auch ein völlig anderes Sortiment.
In einem anderen Geschäft möchte man nun noch eine Handtasche kaufen. Wieder wird man mit der gleichen Frage empfangen, die wahrheitsgemäß beantwortet wird. Diesmal lautet die Antwort wie folgt:
„Oh, aus Deutschland? Ja, das tut mir Leid, aber unser Service ist für Kunden aus Deutschland leider nicht verfügbar. Bitte verlassen Sie das Geschäft.”
Eine absurde Vorstellung? In der Tat. Allerdings passiert genau das im virtuellen Raum.
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Das mit den Unterschiedlich en Preise ist ja zu verstehen.
Aber...
bleiben wir mal bei dem Beispiel mit dem Tisch!
Der Kunde organisiert die Abholung und den Versand.
Der Tisch ist Verpackt und wir abgeholt.
Beim Empfänger in Schweden wird dann ein Schaden festgestellt.
Wer zahlt den Rücktransport?
Das wir lustig!
Dann haben wir nicht nur die Deutschen betrügerischen Kunden sondern die Betrüger Weltweit.
oder
Für den Tisch fällt in Deutschland 20 Euro Versand an.
Muss ich dann eine Ellen lange Versandpreislis te haben damit
der Kunde wie auch immer den richtigen Versandpreis lesen kann.
Wie ist das mit den Ländern bei dehnen ich schon vorher angeben muss
was mit der Ware passiert wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist
/ Adresse falsch / oder der Kunde die Annahme verweigert.
Könnte ich einfach schreiben Versand Deutschland 7 EURO und Versand Weltweit 3000 Euro?
Dann würde doch mit hoher Wahrscheinlichk eit kein anderer außerhalb von Deutschland etwas kaufen!
Mann soll es doch jedem selbst überlassen wohin er seine Ware verkaufen will.
"Dann darf ich doch auch eine Bestellung in meinem Online-Shop ablehnen"
Ich kann doch nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Bestellung ablehnen oder?
Wenn der Kunde schon Bezahlt hat ist es doch dann vorbei mit dem Ablehnen oder?
Mit freundlichen Grüßen
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die Redaktion
Und wie sieht es in meinem Onlineshop aus, wenn ich eben nicht die länderspezifisc hen IP-Adresse sperre, aber meine Kunden nur als Rechnungsland und Lieferland Deutschland wählen können????
Bei mir können im Shop jeher nur Käufer bestellen die als Land Deutschland wählen. Es gibt nur als Auswahl "Deutschland". Und das würde ich auch gerne so beibehalten.
Bin ich jetzt im Dezemberd och verpflichtet als Rechnungsadress e auch alle 28 EU-Länder zu ermöglichen???
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Dann darf ich doch auch eine Bestellung in meinem Online-Shop ablehnen, wie ich das bei einem deutschen Besteller ja darf.
Oder wird mir dieses Recht bei Ausländern etwa verwehrt????
Guten Morgen Avenger,
das ist korrekt. Einen Vertragszwang gibt es nicht.
Viele Grüße,
die Redaktion
Warum dann die ganze Aufregung????
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das hinundherspringen zwischen Franzosen ,Portugiesen ,Deutschen ,Schweden ,Polen habe ich noch irgendwem vergessen ,macht die sache auch nicht klarer ,und die Beispiele zeigen nur eins ganz deutlich auf - wem auch DIESES MACHWERK (Verordnung ,Gesetz oder die modernen 10 Plagen) nicht schaden wird - obwohl Sie eigentlich die verursacher sind - genau die GROßEN !
oder welche von uns normalsterblichen Händlern hat schon xxx-Internetadressen zur umleitung ,oder kann sich das für wieviel Länder inklusive deren Gesetzgebung leisten anzulegen ,oder Geschweige denn von Zweigniederlassungen träumen?
eine Frage habe ich auch noch:
Ich hoffe das ganze ist für Privat nicht gültig ?
wäre noch ein Grund mehr - alles zum 31.12. einzustampfen.
Hallo Heidemann,
die Händler werden durch die Geoblocking-Ver ordnung gerade nicht verpflichtet, verschiedene länderspezifisc he Seiten vorzuhalten. Es geht einzig und allein darum, automatische Sperrungen und Weiterleitungen auf Grund der länderspezifisc hen IP-Adresse abzuschaffen.
Nach unserem Kenntnisstand betrifft die Verordnung "Händler" und Händler sind alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Grüße
die Redaktion
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Dann darf ich doch auch eine Bestellung in meinem Online-Shop ablehnen, wie ich das bei einem deutschen Besteller ja darf.
Oder wird mir dieses Recht bei Ausländern etwa verwehrt????
Guten Morgen Avenger,
das ist korrekt. Einen Vertragszwang gibt es nicht.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Dann darf ich doch auch eine Bestellung in meinem Online-Shop ablehnen, wie ich das bei einem deutschen Besteller ja darf.
Oder wird mir dieses Recht bei Ausländern etwa verwehrt????
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das hinundherspring en zwischen Franzosen ,Portugiesen ,Deutschen ,Schweden ,Polen habe ich noch irgendwem vergessen ,macht die sache auch nicht klarer ,und die Beispiele zeigen nur eins ganz deutlich auf - wem auch DIESES MACHWERK (Verordnung ,Gesetz oder die modernen 10 Plagen) nicht schaden wird - obwohl Sie eigentlich die verursacher sind - genau die GROßEN !
oder welche von uns normalsterblich en Händlern hat schon xxx-Internetadr essen zur umleitung ,oder kann sich das für wieviel Länder inklusive deren Gesetzgebung leisten anzulegen ,oder Geschweige denn von Zweigniederlass ungen träumen?
eine Frage habe ich auch noch:
Ich hoffe das ganze ist für Privat nicht gültig ?
wäre noch ein Grund mehr - alles zum 31.12. einzustampfen.
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wie verhält es sich, wenn man keine Abholung anbieten kann, aber dennoch nicht in alle EU Länder versenden möchte?
Grüße Uwe
Hallo Uwe,
wenn ein Kaufvertrag mit einem Kunden aus einem Land geschlossen wird, in welches man keine Lieferung anbietet, muss irgendeine Möglichkeit angeboten werden um an die Ware zu kommen. Sei es durch Lieferung an eine andere Adresse im Liefergebiet von der aus der Kunde die weitere Lieferung selbst organisieren kann.
Im Rahmen der Vertragsfreihei t steht es dem Verkäufer aber auch zu, einen Vertrag nicht zu schließen. Man ist also nicht gezwungen, einen Vertrag mit einem Kunden zu schließen, der nicht im Liefergebiet lebt.
Grüße
die Redaktion
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wie verhält es sich, wenn man keine Abholung anbieten kann, aber dennoch nicht in alle EU Länder versenden möchte?
Grüße Uwe
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