Passiver Verkauf in alle Mitgliedstaaten
Die EU will die Händler durch die Verordnung allerdings nicht dazu verpflichten, gezielt Handel in andere Mitgliedstaaten zu treiben. Die Verordnung verpflichtet die Händler nicht dazu, vielsprachige Webseiten vorzuhalten und sämtliche europäische Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Vielmehr geht es darum, Beschränkungen des passiven Verkaufs zu beseitigen. Unter passiven Verkauf werden Verkäufe als Reaktionen auf Bestellungen verstanden, um die sich der Anbieter nicht aktiv bemüht hat.
Online-Händler müssen also gerade nicht Experten im Recht jedes EU-Mitgliedstaates werden. Es geht rein um die Möglichkeit, dass beispielsweise ein Franzose auf einer deutschen Online-Seite etwas erwerben kann, obwohl der Shop sich gar nicht auf Frankreich ausgerichtet hat. Eben genauso, als würde der Franzose im Urlaub in Deutschland etwas im stationären Handel erwerben – ganz nach dem „Shop like a local“-Prinzip.
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Antwort der Redaktion
Hallo Susanne,
also zunächst einmal handelt es sich bei der Geoblocking-Ver ordnung um EU-Recht. Da die Schweiz nicht in der EU ist, kann die Verordnung auch nicht ohne Weiteres angewendet werden. Um deine Fragen dennoch zu beantworten, tun wir jetzt einfach mal so, als würde die Schweiz zur EU gehören:
Die Preise in den länderspezifisc hen Shops dürfen variieren und müssen nicht identisch sein. Weiterhin besteht keine Pflicht, in jedes Land zu liefern. Du kannst festlegen, mit welchem Shop du welche Länder beliefern willst. Es muss aber möglich sein, dass beispielsweise ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland in dem Schweizer Shop eine Bestellung tätigen kann. Er muss dann natürlich eine Schweizer Lieferadresse angeben, wenn durch den Shop nur die Schweiz beliefert werden soll. Du musst also sicherstellen, dass in dem Shop getrennte Liefer- und Rechnungsadress en angegeben werden können.
Übrigens: Unter diesem Artikel sind alle Beiträge zur Themenreihe "Geoblocking-Ver ordnung" verlinkt. Schau gern mal rein. Dort sind solche und ähnliche Fragen ausführlich beantwortet.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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nein, die Versandkosten müssen nicht gleich sein. Der Händler darf selber festlegen, wie er die Versandkosten gestaltet.
Grüße
die Redaktion
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Teure Spezialversanda rten, die für dich unpraktikabel sind, müsstest du nicht anbieten. Die Verordnung wird so verstanden, dass der Händler die Bedingungen festlegt. Wichtig ist nur, dass es für den Kunden irgendwie möglich sein muss.
Vielleicht hilft folgendes Beispiel: Wenn der deutsche Tourist in Schweden einen 100kg schweren Eichenholztisch erwirbt, so ist es sein Problem, wie er den nach Hause bekommt.
Ähnlich ist es hier: Der Spanier kann zwar durchaus in einem deutschen Shop einkaufen. Wie er seine Ware nach Spanien bekommt, muss er dann aber selber sehen.
Abholung durch einen Kurier ist aber für mich ebenfalls eine unpraktikable Spezialversanda rt mit Zusatzaufwand, die ich nicht anbieten möchte. Und nu? Soll ich den Kunden Beamen anbieten? Oder werde ich tatsächlich zu einer Versandart gezwungen, die ich eigentlich nicht anbieten möchte?
Und als deutscher Verkäufer ist man ja auch irgendwie für den eventuellen Rückversand zuständig, oder wenn beim Versand etwas schiefläuft. Wie soll das dann wieder funktionieren?
Wenn der deutsche Tourist in Schweden einen 100kg schweren Eichenholztisch erwirbt, hat er nach Bezahlung die komplette Verantwortung und kein dermaßen extremes Widerrufsrecht wie im Internet, weshalb er sich im Gegensatz zu so vielen gedanken- und rücksichtslosen Onlineshoppern sehr genau überlegen wird, ob er den Kauf tatsächlich tätigt. Und für den Verkäufer macht es keinen Unterschied, ob derjenige, der den Tisch aus dem Laden schiebt, nun Schwede, Deutscher oder Chilene ist, denn er nimmt einfach nur das Geld an und hält dem Kunden vielleicht noch die Tür auf. Das ist etwas ganz anderes, als mit dem Kunden spezielle Versandarten abzusprechen und sich um deren Umsetzung zu kümmern.
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Eigentlich nicht ;-) Das sind drei Nachfragen, die sich aus den lückenhaften Informationen Ihres Artikels bzw. der lückenhaften Beantwortung der bisherigen Fragen ergeben. Aber gut, wenn Sie die Antworten nicht wissen, ist es nicht ehrenrührig, das auch zuzugeben.
Warten wir also Ihre nächsten, dann hoffentlich hilfreicheren Artikel ab.
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Für den Online-Shop bedeutet das: Wird ein Online-Shop in bzw. für Deutschland betrieben, gelten die deutschen Bestimmungen. Dabei ist es irrelevant, ob der Kunde aus Spanien, Schweden oder Italien kommt.
Sorry, ich hake noch mal nach.
Ich MÖCHTE ja (unter anderem) in das EU-Ausland verkaufen. Dabei biete ich eine englische Version der Website an - aber eben in Deutschland eine deutsche Version.
Darf ich das nun gar nicht mehr per GEOlocation steuern, d.h. muss ich alle Kunden auf deutsch ansprechen, nur mit der Option (wieder für alle), auf Englisch umzuschalten?
Und dann muss ich trotzdem, da es ein deutscher Shop ist, die deutschen MwSt.-Sätze angeben - aber nur fürs EU-Ausland; und für die USA und demnächst GB gelten wieder andere Regeln? Die Versandkosten aber darf ich auch innerhalb der EU unterschiedlich aufschlagen?
Danke für die Antworten!
Hallo Herr Finke,
das sind viele Fragen - auf alle können wir hier in den Kommentaren nicht eingehen. Ich muss Sie daher leider vertrösten. Wie aber schon erwähnt, wird es in nächster Zeit mehr Informationen zu dem Thema geben und wir berücksichtigen dabei natürlich auch die Fragen, die uns gestellt werden.
Bei dringenden Anliegen können Sie sich natürlich an die Rechtsberatung wenden.
Viele Grüße
die Redaktion
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Für den Online-Shop bedeutet das: Wird ein Online-Shop in bzw. für Deutschland betrieben, gelten die deutschen Bestimmungen. Dabei ist es irrelevant, ob der Kunde aus Spanien, Schweden oder Italien kommt.
Sorry, ich hake noch mal nach.
Ich MÖCHTE ja (unter anderem) in das EU-Ausland verkaufen. Dabei biete ich eine englische Version der Website an - aber eben in Deutschland eine deutsche Version.
Darf ich das nun gar nicht mehr per GEOlocation steuern, d.h. muss ich alle Kunden auf deutsch ansprechen, nur mit der Option (wieder für alle), auf Englisch umzuschalten?
Und dann muss ich trotzdem, da es ein deutscher Shop ist, die deutschen MwSt.-Sätze angeben - aber nur fürs EU-Ausland; und für die USA und demnächst GB gelten wieder andere Regeln? Die Versandkosten aber darf ich auch innerhalb der EU unterschiedlich aufschlagen?
Danke für die Antworten!
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Hallo,
ich werde also dazu gezwungen, ihm die Ware irgendwie zukommen zu lassen? Wenn für mich völlig ausgeschlossen ist, dass jemand Ware bei mir abholt (zum Beispiel als kleiner Händler/Hersteller mit Verkauf aus der Privatwohnung heraus, wo keine Kunden herumlaufen sollen), und meine Standardversandart für ihn nicht funktioniert, und ich für solche Einzelpersonen nicht wegen irgendwelchen Spezialversandarten mit sonstwas für Konditionen und extra Aufwand betreiben will, dann....? Wie soll er dann an die Ware kommen? Es kann doch nicht sein, dass ein Kunde einen dann dazu zwingen kann, dass er einen zur Übergabe trifft oder dazu, dass man gerade als Dörfler eventuell sonstwieweit fahren muss, nur um seine Sendung bei einem von ihm gewünschten Paketdienst abzugeben!
Könnten Sie das bitte noch mal erläutern, wie das geregelt ist? Dankeschön!
Hallo Andreas,
laut der Verordnung muss es dem Kunden "irgendwie" möglich sein, an die Ware zu kommen. Dieses "Irgendwie" könnte in dem von dir beschriebenen Fall so aussehen, dass der Kunde die Ware von einem Kurier abholen lässt.
Teure Spezialversanda rten, die für dich unpraktikabel sind, müsstest du nicht anbieten. Die Verordnung wird so verstanden, dass der Händler die Bedingungen festlegt. Wichtig ist nur, dass es für den Kunden irgendwie möglich sein muss.
Vielleicht hilft folgendes Beispiel: Wenn der deutsche Tourist in Schweden einen 100kg schweren Eichenholztisch erwirbt, so ist es sein Problem, wie er den nach Hause bekommt.
Ähnlich ist es hier: Der Spanier kann zwar durchaus in einem deutschen Shop einkaufen. Wie er seine Ware nach Spanien bekommt, muss er dann aber selber sehen.
Viele Grüße
die Redaktion
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Wenn das Shopsystem aber die Länder nicht beim Lieferland einschränken kann, ohne das die Länder auch beim Rechnungsland eingeschränkt werden, reicht es rechtlich dann dem Kunden die Bestellung per E-Mail zu ermöglichen, wenn er aus einem anderen EU-Land kommt?
Hallo Christian,
grundsätzlich hast du das richtig verstanden und wir verstehen die praktischen Probleme, die diese Verordnung mit sich bringt. Gerade im Bereich von Shopsoftware und Verkaufsplattfo rmen gibt es noch viele praktische Fragen zu klären.
In dem beschriebenen Fall könnte die Lösung darin liegen, den Kunden während des Bestellvorgangs darauf hinzuweisen, dass die Bestellung nur per E-Mail möglich ist, sollte er aus einem Land kommen, der nicht im Liefergebiet liegt.
Denkbar wäre auch folgender Hinweis: "Abweichend von den auswählbaren Ländern wird nur in folgende Länder geliefert: Deutschland, Österreich, Niederlande. Sollten Sie aus einem anderen Land stammen, läuft die Warenübergabe wie folgt ab: ..."
Die schönsten Lösungen sind das zugegeben nicht. Wir beschäftigen uns hier natürlich auch viel mit den praktischen Problemen und können noch nicht für jede Frage die goldene Antwort geben. Wir bleiben aber auf dem Laufenden und arbeiten eng mit unserer Rechtsabteilung zusammen, um die beste Lösung für Online-Händler zu finden.
Grüße
die Redaktion
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Hallo,
ich werde also dazu gezwungen, ihm die Ware irgendwie zukommen zu lassen? Wenn für mich völlig ausgeschlossen ist, dass jemand Ware bei mir abholt (zum Beispiel als kleiner Händler/Herstel ler mit Verkauf aus der Privatwohnung heraus, wo keine Kunden herumlaufen sollen), und meine Standardversand art für ihn nicht funktioniert, und ich für solche Einzelpersonen nicht wegen irgendwelchen Spezialversanda rten mit sonstwas für Konditionen und extra Aufwand betreiben will, dann....? Wie soll er dann an die Ware kommen? Es kann doch nicht sein, dass ein Kunde einen dann dazu zwingen kann, dass er einen zur Übergabe trifft oder dazu, dass man gerade als Dörfler eventuell sonstwieweit fahren muss, nur um seine Sendung bei einem von ihm gewünschten Paketdienst abzugeben!
Könnten Sie das bitte noch mal erläutern, wie das geregelt ist? Dankeschön!
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