1. Warum gibt es nun überhaupt ein Gesetz?
2. Gilt das VerpackG überhaupt für Online-Händler?
3. Gilt das VerpackG auch im B2B Bereich?
4. Was muss ich für Verpackungen im Online-Handel beachten?
5. Gibt es Verpackungen, die nicht als Verpackungen eingestuft werden?
6. Was heißt denn Lizenzierung und Registrierung?
7. Darf ich nur ein bestimmtes duales System nutzen?
8. Muss ein Hinweis im Online-Shop sichtbar sein?
9. Muss auch gebrauchte Verpackung lizenziert werden?
10. Ist die Verpackung, die ich von meinem Großhändler kaufe, schon lizenziert?
11. Kostet die Registrierung bei der Zentralen Stelle etwas?
Durch das Verpackungsgesetz wird es ab dem 01. Januar 2019 zu manchen Änderungen im Bereich der Verpackungen kommen. Da viele Verpflichtungen neu sind, kommen viele Fragen bei Händlern auf. Diesen wollen wir nachgehen.
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was ist mit der Verpackung, die bei FBA Sendungen bei Amazon anfallen? Sind wir dafür auch zuständig oder muss Amazon dies übernehmen?
Viele Grüße
Anja Ronniger
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nach dem Gesetz kann auch der Vertreiber, als Online-Händler, wenn er die Verpackung erstmals in den Verkehr bringt und dies als Müll anfällt. Wenn du die Verpackung lizenzieren musst, musst du dich auch registrieren.
Viele Grüße,
die Redaktion
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die Antwort wird leider “ja” lauten, denn selbst bei benutzten Verpackungen kann ja noch Klebeband etc. anfallen. Dies ist ja nicht lizenziert. Und für die benutzte Verpackung müsstest du auch sicherstellen, dass diese lizenziert ist. Was die Lizenzierung bei einem der neun dualen System kostet, hängt davon ab, wie viele Masse zu lizenzieren musst.
Viele Grüße,
die Redaktion
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das Gesetz will erreichen, dass mehr Verpackung lizenziert wird und auch die Qute vom Recycling erhöht wird. Das Problem an der Lizenzierung entsteht in der Regel, wenn die Ware, die in der Produktverpacku ng steckt, weiter verpackt wird. Diese neue Verpackung fällt ja auch gesamt als Müll. Dafür gilt der Vertreiber (auch Online-Händler) als Hersteller im Sinne des VerpackG und muss diese lizenzieren und sich registrieren.
Viele Grüße
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die nette Sprachjongliere rei "Erstanmeldung" wird sich wohl darauf beziehen - das jede einzelen Internetpräsenz dann extra bezahlt werden darf ,oder natürlich nach xx-Pleiten durch Abmahnungen oder ähnliche Nettigkeiten - steigt mit jeder weiteren Anmeldung der Preis !?
das wäre ja auch zu einfach wie vor Wochen schon mal geschrieben - wenn man einfach bei den Herstellern von Verpackungen - die nötigen Gebühren einzieht !
wenn ich also ohne Fotosession (Pflicht zur Dokumentation) keine schon gebrauchte Verpackung /Zeitungen usw. usw. mehr verwenden kann - wozu führt uns das ?
- genau zu noch mehr Verpackung - weil die NEU gekaufte ist dann letztendlich kostengünstiger als Strafen und Abmahnungen !
und natürlich nur so ganz nebenbei - werden damit die "Tante Emma"-Online Händler unter den Teppich gekehrt.
Bravo EU /Deutschland für soviel ""freie"" Marktwirtschaft kann man auch Weltweit unsere "Werte" verteidigen.
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Da wird ein Riesen wirbel um das Datenschutzgese tz gemacht und dann kommt LUCID!! LOL
6. DATENBANK „LUCID“
Erstmalig wird durch das VerpackG eine Online-Datenban k eingeführt,
die für alle Außenstehenden kostenfrei einsehbar ist und alle
Registrierungen enthält. In dieser Datenbank sind folgende Daten
ersichtlich:
» Registrierungsnummer,
» Registrierungsdatum,
» Name, Anschrift und Kontaktdaten,
» Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen in Verkehr bringt.
Das ist als ob man eine Bank baut aber lässt die Türen und Fenster weg und der Tresor steht auch auf!
Wie will man denn da Sicherstellen das die Daten nicht für was anderes benutzt werden?
Da hat sich wirklich wieder ein Einzeller Gedanken drüber gemacht!
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