Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat kürzlich den Weg für die Eindämmung von Betrug beim bargeldlosen Bezahlen geebnet. Ein besserer Schutz soll künftig durch präventive Maßnahmen wie erhöhte Strafrahmen und eine umfangreichere EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitenden Betrugs gewährleistet werden. Dabei sollen die Rechte der Opfer in Fällen von Cyber-Kriminalität gestärkt werden. Doch auch die Nachsorge erhält eine tragende Rolle.
Nach Schätzung der EU kommt es bei bargeldlosen Zahlungen zu jährlichen Schäden in Höhe von zwei Milliarden Euro. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat sich daher jetzt Pläne der EU-Kommission genehmigt, die Betrug und Fälschung von bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, elektronischen Wallets, mobilen Zahlungssystemen und virtuellen Währungen Einhalt gebieten soll.
„Die Digitalisierung hat auch die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen. Da bargeldlose Zahlungen immer häufiger eingesetzt werden, nutzen Kriminelle die Lücken in den derzeit geltenden Vorschriften aus“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, Berichterstatterin für den Entwurf. EU-Abgeordnete kritisieren, dass solche in den Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Staaten bestehen, darüber hinaus aber auch Unterschiede zwischen den jeweiligen nationalen Regelungen zu Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung von Cyber-Kriminalität bestünden. Die aktuellen Regelungen stammen bereits aus dem Jahr 2001.
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