Schon die Verpackungsverordnung sah eine Pflicht zur Lizenzierung von bestimmten Verpackungen vor. Diese Pflicht wird durch das Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019 auch fortgeführt. Doch es gibt auch Verpackungen, die nicht unter diese Pflicht fallen.
Kommentar schreiben
Antworten
da werden Posten- und Pöstchen und Jobs auf kosten des Handels geschaffen - dabei bräuchte man diese ganzen Konstrukte garnicht.
der Hersteller ob von Verpackung oder Elektonikartike ln - muss einfach eine entsprechende Steuer vom Preis abführen. die Zahlen was ,wie und wo hergestellt wird bzw. Importiert wird - dürften ja wohl vorliegen - also muss sich daraus ja auch eine Summe /Gebühr für eine ordentliche Entsorgung /Recycling errechnen lassen.
da möchte ich doch mal die Rohstoffarme DDR-Fünfjahrpla n-Vergangenheit bemühen.
es wurde einfach alles Recycelt ,und Heute gebe es wahrscheinlich Autobahnen - Plattenneubaute n - den Höchsten Berg Europa´s (Pik Kapitalismus 5555,55 Meter) alles aus Westeuropäische n Plastikmüll.
Nein aber im Ernst - mehr oder weniger alles hat sich gelohnt reparieren zu lassen - entweder weil eine Neuanschaffung extrem teuer war - das heißt wenn überhaupt etwas im Angebot war ,oder man es auch noch anderweitig verwenden konnte (Baumaterial u.ä.)
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Die EU hat es ja nicht mal geschafft, das ganze einheitlich zu regeln!
Lieber Händlerbund, was genau tut Ihr, damit das Gesetz zum Verpackungsquat sch aufgehoben wird?
Ihre Antwort schreiben