Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Deutsche Online-Händler können sich bereits seit einiger Zeit mit den neuen Regelungen vertraut machen. Aber wie sieht es in unseren Nachbarländern aus? Dort liegen die Gesetzgeber teilweise noch weit zurück. Onlinehändler-News wirft heute im zweiten Teil der Artikelreihe einen Blick auf den Stand der Umsetzung in Europa.

Zweck der Verbraucherrechterichtlinie ist es, durch Angleichung der Rechtsvorschriften in der gesamten Union eine vollständige Harmonisierung zu erreichen und somit zu mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel beizutragen.
Eine EU-Richtlinie ist in den Mitgliedsstaaten jedoch nicht unmittelbar – wie beispielsweise ein deutsches Gesetz - gültig. Aus diesem Grund müssen die Regelungen einer Richtlinie erst durch nationale Rechtsakte (z.B. durch ein Parlamentsgesetz) in den jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die europäische Verbraucherrechterichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 13. Dezember 2013 erlassen zu haben. Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 anwenden. Aber wie sieht es tatsächlich in den Mitgliedstaaten aus, werden sie die festgelegten Ziele der Richtlinie innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt haben?
Deutschland
Zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde in Deutschland bereits am 14. Juni 2013 ein entsprechendes Parlamentsgesetz – das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ vom Bundestag verabschiedet. Am 05. Juli 2013 hat das Gesetz erfolgreich den Bundesrat passiert und tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Damit sind in Deutschland alle notwendigen Schritte im zeitlichen Rahmen erfolgt.
Österreich
Die Verbraucherrechte-Richtlinie wird auch bei unseren Nachbarn in Österreich zu umfangreichen gesetzlichen Änderungen führen. Bislang ist die Umsetzung Verbraucherrechterichtlinie in Österreich noch nicht vollzogen.
Polen
Die Verbraucherrechterichtlinie soll in Polen größtenteils im Rahmen des neuen Gesetzes über die Verbraucherrechte – „Ustawa o prawach konsumenta“ - umgesetzt werden. Im Dezember wurde der Entwurf des Gesetzes durch den Ministerrat angenommen.
Tschechien
In der Tschechischen Republik hat man die Umsetzung bereits abgeschlossen und die Änderungen in das dortige „Obcanském Zákoníku“ (dt. Bürgerliches Gesetzbuch) eingefügt.
Frankreich
In Frankreich existiert bisher nur ein Gesetzesentwurf „Projet de loi relatif à la consommation“, der nicht nur die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bezweckt, sondern auch andere Neuerungen enthält.
Spanien
Auch in Spanien wird an einem neuen Gesetz zur Änderung der Neufassung des Allgemeinen Gesetzes zur Verteidigung der Verbraucher und Nutzer – „Ley General para la Defensa de los Consumidores“ gearbeitet. Der Gesetzesentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Dänemark
Im Nachbarland Dänemark hat man bereits am 17. Dezember 2013 das Gesetz Nr. 1457 über Verbraucherverträge – „Lov om forbrugeraftaler“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt pünktlich am 13. Juni 2014 in Kraft.
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