Verpackungen fallen bei Käufern in den meisten Fällen als Müll an. Um diesen Müll einzudämmen und der Verwertung zuzuführen, gilt schon lange die Verpackungsverordnung. Diese wird zum 01. Januar 2019 vom Verpackungsgesetz abgelöst. Diese sieht jedoch auch neue Vorschriften zur Registrierung vor, welche auch Online-Händler betreffen.
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ich habe auch zwei Fragen:
1. Sind wir auch für die Verpackung verantwortlich, die Amazon für FBA Sendungen verwendet?
2. Ich bekomme von meinem Lieferanten Textilien, welche z.T. in Folientüten verpackt sind. Diese bleibt drum und wir versenden die Ware dann mit einem Maxibriefumschl ag oder Karton an den Endkunden weiter. Wir müssen die Umschläge und Kartons melden, die wir diese neu kaufen und erstmals an den Endkunden in Verkehr bringen. Was ist mit der Folienverpackun g, die wir schon von unserem Lieferanten erhalten?
Vielen Dank für die Hilfe
Anja
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gerne beantworten wir deine Fragen. Das Gesetz gilt für den, der Verpackung nach Deutschland bringt, die an den Endverbraucher geht. In der Regel ist das der Importeur, der die Verpackung lizenzieren müsste. Das solltest du aber sicher wissen, bevor du die Verpackung dann an den Endverbraucher bringst.
Die Verwendung von gebrauchter Verpackung hat die Gefahr, dass das ganze Verpackungsmate rial lizenziert sein muss, dass muss auch immer sichergestellt sein. Sonst würde man Verpackung ohne Lizenzierung versenden.
Viele Grüße
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vielen Dank für Ihre Antwort!
Das ist ja super und überhaupt nicht kompliziert in meinem Fall!
Ich registriere mich nun und gebe nur meinen Namen als Marke an und werde weiterhin die Mengen melden und die Gebühren zahlen für die zugekauften Kartons.
Sollte einer meiner Lieferanten nicht registriert sein, muss ich halt diese Mengen hinzurechnen. (Aber ich denke, sie werden alle das Gesetz befolgen.)
Doch wie verhält es sich eigentlich mit Kartonagen aus dem Ausland. Ich habe einen Lieferanten, welcher Waren aus Italien bezieht und uns weiterverkauft. Wer ist in diesem Fall Hersteller- die italienische Firma oder der deutsche Lieferant?
(oder: gilt das Gesetz in EU landesübergreif end oder besser formuliert: müssen sich auch ausländische EU Hersteller dort registrieren lassen, wenn sie nach Deutschland verkaufen?)
Letzte Frage noch, betrifft zwar nicht mich, aber andere Kleingewerbetreibenden:
Muss sich ein Händler überhaupt registrieren, wenn er nur gebrauchte Kartons benutzt von Herstellern, welche registriert sind?
(Eigentlich hat dieser Händler ja nichts zum Melden.)
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Vielen Dank für deine Anfrage. Du hast das ja super verstanden und verinnerlicht. Dieses Feld mit der Markenabfrage ist doof geraten, da es viele verwirrt. Dort ist nur eine Marke einzutragen, falls du wirklich eine hast, unter der du die Verpackung in den Umlauf hast. Hast du keine Marke, soll der Unternehmensnam en angebenen werden Das kann unter Umständen ja auch der Name der Händler als Einzelhändler sein. Für deine Registrierung wäre das dann dein Name.
Rein theoretisch ja, denn keine Verpackung, die Ware enthält und als Müll anfällt, darf unlizenziert in den Verkehr gebracht werden. Dass solltest du dir von dem Hersteller, der die Ware in Verpackung bringt bestätigen lassen.
Viele Grüße
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Deshalb bin ich auch froh, dass durch Einführung des Verpackungsregi sters nun auch in Deutschland endlich sichtbar wird, welcher Hersteller diese Pflicht in den letzten Jahren nicht wahrgenommen hat. Denn die Meldung und Zahlung für Verpackung ist laut Verpackungsvero rdnung nicht neu. Doch viele Hersteller haben sich nicht daran gehalten. Damit soll nun Schluss sein.
So wie ich das verstanden habe, löst das Verpackungsgese tz die Verpackungsvero rdnung ab. Die Hersteller müssen (wie vorher auch) die Mengen melden und die Gebühren bezahlen. Neu ist die Registrierung, um festzustellen dass alle Hersteller sich daran beteiligen.
Und für diesen Zweck soll jeder Händler sich registrieren und seine Marken angeben, welche er verkauft.
Ich verkaufe Marken von mehreren Herstellern. Diese Hersteller sind alle bei einem dualen System angemeldet. Dort geben Sie jährlich Ihre Mengenmeldungen ab und zahlen Ihre Entsorgungsgebü hr dafür. Alle bestätigten mir, sich im Verpackungsregi ster LUCID registrieren zu lassen. (Das werde ich natürlich zum 01.01.2019 überprüfen.)
Da ich aber für Mischpakete auch noch neue Kartons dazu kaufen muss, bin ich automatisch auch Hersteller. Obwohl ich eigentlich nur Händler bin. Denn diese Kartons befülle ich ja erstmalig, um sie auf dem Postweg in den Umlauf bringe.
Meine Unsicherheit kam direkt bei der Registrierung. Ich habe den button "Registrierung starten" übrigens sofort gefunden.
Ist mit Marke tatsächlich ein Produkt oder ein Hersteller gemeint (z.B. Coca Cola)?
Nach meiner Auffassung gebe ich dann alle Marken/Lieferan ten an und gebe mich als letzten Hersteller an für meine zugekauften Kartons. Ist das richtig?
Bei der Mengenmeldung habe ich bisher nur die zugekauften Kartons und das Füllmaterial (Schrenzpapier) gemeldet. Was ist, wenn ich im Januar feststelle, dass ein Lieferant sich nicht hat registrieren lassen? Muss ich dann die Kartons, die ich von dem bekomme auch melden?
Vielen Dank!
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danke für deine spannende Frage. In diesem Fall ist nicht der Händler, sondern der Dienstleister derjenige, der die Verpackung mit Ware befüllt und versendet und daher dafür zuständig. Zur Sicherheit solltest du dir das aber auch nachweisen lassen.
Viele Grüße
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erstmals gewerbsmäßig im Umlauf bringt.
ich habe von allen meinen lieferanten mir eine Bestätigung zukommen lassen, wo Sie mir Schriftlich mitteile,n das Sie sich einen Dualen System angeschlossen haben.
Schlüsselwort ist: erstmals gewerbsmäßig im Umlauf
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Abwenden, abwenden, abwenden! Und wenn einer kommt, dann direkt und intensiv zuwenden.
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Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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