Die meisten Händler haben auch Elektrogeräte in ihrem Angebot, die bisher nicht vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst sind. Durch die Änderung zum 15. August 2018 könnte es nun aber passieren, dass sie dafür nun zur Registrierung verpflichtet sind, denn der Anwendungsbereich wird erweitert.
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danke für deine Nachricht. Ja, die Info ist soweit von deinem Hersteller korrekt. Wie (fast) immer gibt es neben dem Stichtag (15. August) auch noch eine jeweilige Umsetzungszeit. Also würde noch Zeit bleiben, aber möglich ist es ja schon auch eine Weile.
Vielen Grüße
die Redaktion
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Sie schreiben in dem Newsletter das der Stichtag der 15.08.2018 ist.
Ich habe jetzt mal am 28.08.2018 geprüft wer denn von meinen Lieferanten ( Hersteller ) bereits umgestellt ist. Bisher noch kein einziger. Daher habe ich mal einen Lieferanten angerufen da wurde mir mitgeteilt das die Umstellung für Hersteller Zeit hätte bis 25.10.2018.
Was ist denn nun richtig?
Habe keine Lust auf eine Abmahnung nur weil ear nicht richtig informiert!!!!!
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danke für den Kommentar. Leider ist das kein Versehen, denn das ElektroG legt fest, wer Hersteller ist. Und nach den Kriterien wer als Hersteller gilt, kann dies auch ohne Probleme Händler erfassen. Wer demnach als Händler nach dem Gesetz als Hersteller gilt, muss sich registrieren.
Viele Grüße
die Redaktion
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