Voraussetzungen für Verbände
Wer nun eine Einrichtung gründen will, die sich der Rechte von Verbrauchern annimmt, sollte beachten, dass dies nicht ganz einfach ist. Das Gesetz nennt fünf Voraussetzungen:
- Die Einrichtung muss aus mindestens zehn Verbänden bestehen, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 350 natürliche Personen haben,
- mindestens vier Jahre in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder dem Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen sein,
- in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Verbraucherinteressen wahrnehmen,
- nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung handeln und
- nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen.
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Hey Norbert,
unser Angebot, die ausgefallenen Monate kostenfrei nach Vertragsende weiter zu trainieren, orientiert sich an der gesetzlichen Gutscheinlösung . Demnach ist es den Unternehmen erlaubt, einen kostenfreien Ausgleich anzubieten. Dies tun wir, indem wir euch vorschlagen, die Zeit nach eurem gekündigten Vertragsende nachzuholen. Leider können wir dir nicht anbieten, diese Monate mit noch zu zahlenden Beiträgen zu verrechnen. Dies würde sonst eine einseitige Vertragsänderun g darstellen, die rechtlich nicht haltbar ist.
Wir danken dir für dein Verständnis.
Mit sportlichen Grüßen
Dagmar
Dein Member Support Team
im Namen der FitX Deutschland GmbH und im Auftrag der FitX Verwaltung GmbH
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