Viele Streitigkeiten verlaufen im Sande und werden vom Verbraucher nicht individuell verfolgt, wenn der Schaden im Einzelfall gering und der Aufwand der Rechtsdurchsetzung aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig hoch ist. Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen.
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