Teilnahme am Musterverfahren ohne Aufwand für Verbraucher!?
Anstatt sich selbst in einen Prozess mit ungewissem Ausgang und hohem Kostenrisiko zu stürzen, übernimmt künftig ein anerkannter und besonders qualifizierter Verband die Klage gesammelt für alle teilnehmenden Verbraucher, der dann für diese im eigenen Namen vor Gericht zieht. Dazu müssen sich die Betroffenen zuvor lediglich in einem Klageregister kostenfrei (ohne Rechtsanwalt) anmelden, um so von den Feststellungen und dem (erfolgreichen) Ausgang des Verfahrens zu profitieren. Das Klageregister enthält nebst rechtlichen Hinweisen die öffentliche Bekanntmachung sowie die Anmeldemöglichkeit zu den Klageverfahren. Das Klageregister soll zum 01.11.2018 eingerichtet sein.
Ein gewisses Ausmaß muss das Verfahren jedoch erreichen: Die Musterfeststellungsklage ist nach dem Willen des Gesetzesentwurfs nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister anmelden.
Zudem führt das Musterklageverfahren jedoch noch nicht zur automatischen und endgültigen Beendigung des Rechtsstreites. Leistet das verklagte Unternehmen nicht freiwillig nach Abschluss des Verfahrens (z. B. erstattet zu Unrecht gezahlte Beträge; leistet Schadensersatz), müssen die betroffenen Verbraucher auf Grundlage des Muster-Urteils anschließend selbst ihre individuellen Ansprüche durchsetzen. Sie müssen dabei im Zweifel alle gerichtlichen Instanzen wie bisher durchlaufen – können sich jedoch auf die Feststellungen aus dem Muster-Verfahren (z. B. die Gebührenerhebung war unzulässig; das Fehlen einer bestimmten Eigenschaft stellt einen Mangel dar; das Unternehmen trifft ein Verschulden) berufen.
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