Um mit der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt beginnen zu können, müssen sich alle Verantwortlichen erst einmal klar werden, ob sie überhaupt betroffen sind. Und auch die unvermeidliche Anwendung der neuen Vorschriften scheint eine Mammutaufgabe, denn satte 88 PDF-Seiten, 173 Erwägungsgründe und 99 Artikel zu lesen – und zu verstehen – ist für den Laien unrealistisch.
Kommentar schreiben