1. Zur Erinnerung - Schritt 1: Das Verfahrensverzeichnis
2. Schritt 2: Bewusstsein schaffen
3. Schritt 3: Informationen zum Datenschutz aktualisieren
4. Schritt 4: Betroffenenrechte in den Unternehmensprozess eingliedern
5. Schritt 5: Ausgelagerte Daten evaluieren
6. Schritt 6: Zustimmungen und Einwilligungen überprüfen
7. Schritt 7: Datenschutzverletzungen melden
8. Schritt 8: Einen Beauftragten für den Datenschutz bestimmen
Um mit der DSGVO überhaupt beginnen zu können, müssen sich alle betroffenen Unternehmen jedoch erst einmal einen Überblick verschaffen, welche Daten sie überhaupt in ihrem Unternehmen verarbeiten. In unserem ersten Teil zur Vorbereitung auf die DSGVO haben wir daher die Notwendigkeit eines Verfahrensverzeichnisses erläutert. Wer dazu noch keine Gelegenheit hatte, kann sich hier noch einmal belesen.
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